Das Schiedsverfahren im Erbrecht

Die Besonderheiten der Zulässigkeit und der Durchführung eines privaten Schiedsverfahrens bei der Erbauseinandersetzung aufgrund letztwilliger Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung

2007. 190 S.
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ISBN 978-3-428-12312-4
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Beschreibung

Florian Harder beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit und den Grenzen eines privaten Schiedsverfahrens bei Streitigkeiten, die ihre Grundlagen im Erbrecht haben. Hierbei erörtert er die materiell-rechtlichen, prozessualen und verfassungsrechtlichen Probleme, die sich aufgrund der Besonderheit des Streitgegenstandes ergeben. Solche Probleme treten etwa bei einem testamentarisch, also einseitig durch Testament angeordneten Schiedsverfahren auf. In diesem Fall wird den Parteien des späteren Rechtsstreits der Weg zu den staatlichen Gerichten verwehrt. Harder zieht hier die in Art. 14 Satz 1 Grundgesetz konstituierte Testierfreiheit als Grundlage der Zulässigkeit heran. Hierzu grenzt der Verfasser die erbvertragliche Schiedsklausel ab, deren Zulässigkeit er mit der verfassungsrechtlich geschützten Privatautonomie der Erbvertragsparteien begründet. Ferner werden die Schiedsfähigkeit der einzelnen erbrechtlichen Streitgegenstände und deren Vollstreckbarkeit sowie die berufsrechtlichen Besonderheiten für Rechtsanwälte und Notare als Schiedsrichter erörtert.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Teil 1: Einleitung - Teil 2: Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit in Nachlasssachen: Auswahl der Schiedsrichter - Effizienz und Flexibilität der Verfahrensgestaltung - Vertraulichkeit - Verfahrensdauer - Durchsetzbarkeit des Schiedsspruchs - Kosten - Teil 3: Grundlagen der deutschen privaten Schiedsgerichtsbarkeit: Wesensmerkmale der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit - Verfassungsrechtliche Grundlagen der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit - Die objektive Schiedsfähigkeit im deutschen Recht vor 1998 - Die objektive Schiedsfähigkeit im geltenden deutschen Recht - Teil 4: Die besonderen Voraussetzungen der objektiven Schiedsfähigkeit von erbrechtlichen Schiedsgegenständen: Objektive Schiedsfähigkeit bei durch einseitige letztwillige Schiedsklausel angeordneten Schiedsverfahren (§ 1066 ZPO) - Die objektive Schiedsfähigkeit von erbrechtlichen Streitigkeiten aufgrund zweiseitiger Schiedsvereinbarung - Die Zulässigkeit einzelner ausgewählter erbrechtlicher Schiedsgegenstände - Teil 5: Formvoraussetzungen von Schiedsklauseln und Schiedsvereinbarungen im Erbrecht: Begründung der Zuständigkeit aufgrund einer Schiedsvereinbarung (vertragliche Schiedsklauseln, § 1029 ZPO) - Einseitige Begründung der Zuständigkeit in letztwilligen Verfügungen - Zusammenfassung - Teil 6: Probleme bei der Auswahl der Schiedsrichter bei Schiedsverfahren auf dem Gebiet des Erbrechts: Am Nachlass Beteiligter als Schiedsrichter - Der Rechtsanwalt als Schiedsrichter - Notar als Schiedsrichter - Der Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter - Teil 7: Ergebnisse der Arbeit - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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