Beschreibung
Das Volk kreiert mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sein unitarisches Vertretungsorgan. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG beruft sie dabei zu Vertretern des ›ganzen‹ Volkes. Doch wenn hiernach das ›ganze‹ Volk zu vertreten ist, hängt das Gelingen dieser Aufgabe nicht fundamental schon von der tatsächlichen Zusammensetzung des Parlaments ab? Unter diesen Vorzeichen ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene namentlich die Geschlechterungleichheit in den Fokus der (nicht nur) rechtspolitischen Debatte gerückt. Zur Erreichung des Ziels gleicher Repräsentanz von Frauen und Männern werden im Allgemeinen »geschlechterparitätische Wahlvorschlagsregelungen« in Stellung gebracht. Die Arbeit will in diesem Kontext eine bestehende Lücke schließen. Sie konzentriert sich auf die mit Parité-Gesetzen adressierten Fragen der Demokratietheorie und schält vor dem Hintergrund der eigenständigen Bedeutung des grundgesetzlichen Demokratieprinzips sowie seiner politischen Freiheits- und Gleichheitsidee den Bezugspunkt demokratischer Repräsentation heraus.
Inhaltsübersicht
Einführung in die Thematik: Wesen und Entwicklung der Parlamentswahlen in der freiheitlich demokratischen Ordnung des Grundgesetzes
Wahlen in der freiheitlichen demokratischen Ordnung des Grundgesetzes – Die Frau im Wahlrecht: Entwicklung des grundgesetzlich verankerten Wahlrechts
Geschlechterparitätische Wahlvorschlagsregelungen im Spannungsfeld mit dem demokratischen Prinzip
Das Parité-Gesetzen zugrundeliegende demokratische Verständnis – Das demokratietheoretische Verständnis von Parité-Gesetzen unter dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip de constitutione lata – Schlussfolgerung: Parité-Gesetze als ein antidemokratisches Instrument par excellence – Additionale Bestimmungsgrößen des demokratischen Prinzips und Folgefragen – Exkurs: Aktuelle verfassungsgerichtliche Rechtsprechung – Schluss
Pressestimmen
»Der Autor hat die in den beiden erwähnten Verfassungsgerichts- Urteilen (und anderen Judikaten, S. 226 .) grundgelegten, naturgemäß noch recht kursorischen Argumentationslinien gekonnt und überzeugend aufgenommen, vertieft und weitergezogen und damit einen unübersehbaren und überzeugenden Referenzrahmen für künftig eventuell wieder aufflammende Parité-Diskussionen geschaffen!« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 19/2023
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