Beschreibung
Die Vertragsorgane der Vereinten Nationen können durch die Abstimmung ihrer Praxis Rechtssicherheit schaffen, und zwar sowohl für Betroffene als auch für die Vertragsstaaten. Durch den ständigen Dialog mit den Vertragsstaaten, die Beeinflussung der Vertragsorgane untereinander und das Aufgreifen der Praxis durch andere internationale Akteure lässt sich Gewohnheitsrecht identifizieren.
Dabei ist das menschenrechtliche Prinzip des Non-Refoulement besonders geeignet, dieses Potenzial der Vertragsorgane zu veranschaulichen. Hierbei handelt es sich um ein Rechtsprinzip, das zwar dem Grunde nach allgemein anerkannt ist, dessen Reichweite im Detail jedoch kontinuierlich umstritten ist. Erstmals wird ein umfassender Überblick über die gesamte Praxis der Vertragsorgane zum Prinzip des Non-Refoulement gegeben. Es wird gezeigt, wie sich die Vertragsorgane sowohl auf prozessualer Ebene als auch bei der Bestimmung des materiellen Schutzbereichs von Refoulementverboten einander annähern.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
Das Prinzip des Non-Refoulement – Besonderheiten der VN-Vertragsorgane – Das menschenrechtliche Prinzip des Non-Refoulement als Beispiel für die völkerrechtliche Relevanz der Praxis der VN-Vertragsorgane – Methodik und Ziele
B. Das Prinzip des Non-Refoulement
Kodifizierung des Prinzips – Gewohnheitsrechtliche Geltung des Prinzips – Möglichkeiten der Erlangung von Rechtsschutz – Fazit
C. Die Vertragsorgane der Vereinten Nationen
Verfahrensarten – Rechtliche Bedeutung der Praxis der Vertragsorgane – Das vertragsbasierte Menschenrechtsschutzsystem der Vereinten Nationen – Fazit
D. Das Prinzip des Non-Refoulement in der Praxis der Vertragsorgane der Vereinten Nationen
Ausschuss gegen Folter – Menschenrechtsausschuss – Ausschuss gegen jede Form von Rassendiskriminierung – Ausschuss für die Rechte des Kindes – Ausschuss über das Verschwindenlassen – Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau – Wanderarbeiterausschuss – Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
E. Beitrag der VN-Vertragsorgane zur Entwicklung eines allgemeinen Prinzips des Non-Refoulement:
Inhalt und Reichweite des menschenrechtlichen Prinzips des Non-Refoulement in seiner Ausgestaltung durch die Vertragsorgane – Systematische Rolle des Prinzips des Non-Refoulement in der Praxis der Vertragsorgane – Einfluss auf die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht
F. Fazit
Literatur-, Dokumenten- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt eine verdienstvolle Arbeit, die sichtlich Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit einer wichtigen und aktuellen menschenrechtlichen Fragestellung ist.« Prof. Dr. Peter Hilpold, in: Europa Ethnica, 1-2/2023
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