Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter
2012. 5 Abb.; 313 S.
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Beschreibung

Der demographische Wandel sowie der technische Fortschritt stellen hohe Anforderungen an das deutsche Gesundheitswesen und besonders den Krankenhausbereich. Als stark verbesserungswürdig gilt das Zusammenspiel der verschiedenen Sektoren der Versorgung. Durch ihre Auftrennung entstehen finanzielle Reibungsverluste und die Organisation einer individuell am Patienten orientierten Behandlungskette wird erschwert. Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund jüngst die Sektorengrenzen verschiedentlich durchstoßen, um sie insgesamt durchlässiger zu gestalten.

Jan-Hendrik Simon geht zunächst auf die stationäre Krankenhausbehandlung und die Auswirkungen zurückliegender Reformschritte ein. Im Anschluss stellt er das System der ambulanten Regelversorgung dar, um dann die Rechtsgrundlagen der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter durch Krankenhäuser herauszuarbeiten. Schließlich untersucht der Autor, ob einer zunehmenden Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung verfassungsrechtliche Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei alledem benennt er auch praktische Handhabungsprobleme, um so Ansatzpunkte für die Fortentwicklung und Harmonisierung des Rechtsgebiets aufzuzeigen.

Inhaltsübersicht

Einleitung und Gang der Untersuchung

1. Teil: Das Krankenhaus als Leistungserbringer in der GKV

A. Abgrenzung ambulanter und stationärer Leistungsbereiche: Vollstationäre Behandlung – Teilstationäre Behandlung – Vor- und nachstationäre Behandlung – Ambulantes Operieren – Das ultima-ratio-Prinzip des § 39 SGB V – Ergebnis
B. Stationäre Pflegesätze im Wandel – Auswirkungen auf das Versorgungssystem: Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung nach dem KHG – Vom Tagessatz zur DRG – Ergebnis und Auswirkungen

2. Teil: Ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus

A. Ambulante Versorgung im Krankenhaus innerhalb des vertragsärztlichen Systems: Vertragsärztliche Versorgungsstrukturen – Wege für Krankenhäuser in das vertragsärztliche System – Sonderfall: Die Ambulanzen nach §§ 117 bis 119 SGB V
B. Ambulante Versorgung im Krankenhaus außerhalb des vertragsärztlichen Systems (im Rahmen »neuer Versorgungsformen«): Vor- und nachstationäre Behandlung gemäß § 115a SGB V – Ambulantes Operieren im Krankenhaus gemäß § 115b SGB V – Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b Abs. 1 SGB V – Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b Abs. 2 SGB V – Integrierte Versorgung gemäß §§ 140a ff. SGB V – Ergebnis
C. Verfassungsrechtliche Bewertung der Systemöffnung für Krankenhäuser am Beispiel des § 116b Abs. 2 SGB V: Berufsfreiheit niedergelassener Vertragsärzte nach Art. 12 Abs. 1 GG – Grundrechte nach Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG – Ergebnis und gesetzgeberischer Handlungsspielraum

Zusammenfassung und Ausblick

Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Simon schlägt einen weithin gelungenen juristischen Bogen über das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter.« Dr. Frank Stollmann, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, 1/2013

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