Das internationalrechtliche Verbrechen des Angriffskrieges und der Grundsatz »Nullum crimen, nulla poena sine lege«

Hrsg., mit Anmerkungen und einem Nachwort versehen von Helmut Quaritsch

1994. 259 S.
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Beschreibung

Am 25. August 1945 beendete Carl Schmitt ein großes Rechtsgutachten zur Strafbarkeit des Angriffskrieges und über die Möglichkeit, auch Industrielle wegen eines solchen Delikts anzuklagen. Der jetzt erstmals veröffentlichte Text ist mehr als ein vergilbtes zeitgeschichtliches Dokument und keine staubtrockene juristische Expertise. Schmitt überrascht den Leser durch eine detailreiche und meisterhafte Darstellung der Versuche innerhalb und außerhalb des Völkerbundes, Krieg und Aggression mit Verboten und Strafen, Sanktionen und Ausschlußverfahren zu verhindern. Beginnend mit den Pariser Verhandlungen 1919 über den Versailler Vertrag und den beabsichtigten Strafprozeß gegen Wilhelm II., schildert Schmitt Außenpolitik und Völkerrecht, Entwürfe und Realisationen der Zwischenkriegszeit, dargestellt anhand der Verträge und Protokolle der europäischen Konferenzen, der Verhandlungen im US-Kongreß und der Erklärungen der Premiers, der Außenminister und Sachverständigen – kein wichtiges Ereignis, kein wichtiger Name fehlt. Zugleich mißt Schmitt die Differenzen zwischen anglo-amerikanischen und kontinentaleuropäischen Vorstellungen von Recht und Strafrecht aus, womit er die Eigentümlichkeiten der Nürnberger Prozesse ziemlich genau prognostizierte. Strukturell treffsicher beschreibt Schmitt die Stellung des »ordinary business man« im kriegführenden Staat und unter der Parteidiktatur; er kannte das Regime, dessen Vertreter auf der Anklagebank sitzen sollten.

In ausführlichen Anmerkungen werden die von Schmitt verwendeten Quellen nachgewiesen sowie die politischen Ereignisse, diplomatischen Verhandlungen und Akteure der Zwischenkriegszeit kommentiert, die Schmitt 1945 noch als bekannt voraussetzen durfte. In seinem Nachwort entschlüsselt und rekonstruiert der Herausgeber mit Hilfe des Schmitt-Nachlasses und nach Berichten von Zeitzeugen die Entstehung, die Überlieferung und das Schicksal des Gutachtens – ein Stück bislang unaufgeklärter Schmitt-Biographie.

Ein halbes Jahrhundert nach Nürnberg läßt sich besser erkennen, ob die Verurteilungen wegen Angriffskrieges »a landmark in law« waren oder nur »victor's justice«. Deshalb vergleicht der Herausgeber Gedankenführung und Resultate des Gutachtens nicht nur mit den Rechtsgründen aller einschlägigen Urteile in den Nürnberger Prozessen, sondern auch – erstmals im Schrifttum – mit dem 1948 ergangenen Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs im »Tokyo Trial« gegen die politische und militärische Führung Japans sowie mit den fünf richterlichen Sondervoten, besonders dem des indischen Richters Radhabinod Pal. Es folgt die bizarre Geschichte des völkerstrafrechtlichen Delikts »Angriffskrieg« in den Norm-Entwürfen der Vereinten Nationen bis 1993 sowie das nicht weniger, aber auf andere Weise merkwürdige Schicksal der Maxime »nullum crimen sine lege« in den Menschenrechts-Konventionen seit 1950. Ebenfalls bis zum gegenwärtigen Krieg auf dem Balkan werden der Angriffskrieg und seine Bewertung in der politischen Praxis dokumentiert, vergleichend auch die Bestrafung von Kriegsverbrechen. Schließlich werden die politischen Zwecke der Prozesse herausgearbeitet und die Frage beantwortet, weshalb nur nach dem Zweiten Weltkrieg wegen Angriffskrieges angeklagt und verurteilt worden ist: Die Einmaligkeit der Prozesse entsprach der im 20. Jh. einmaligen Situation, hervorgerufen durch die deutsche und japanische Herausforderung der großen Mächte in Europa und im Pazifik. Die Urteile gehören daher auch künftig zu den geistigen Realitäten der internationalen Ordnung.

Inhaltsübersicht

Das internationalrechtliche Verbrechen des Angriffskrieges und der Grundsatz »Nullum crimen, nulla poena sine lege«

Einleitung

I. Die praktische Bedeutung des Satzes: »Nullum crimen, nulla poena sine lege«

II. Kriegsverbrechen und Kriegsschuld im Versailler Vertrag

III. Entwicklung der internationalrechtlichen Pönalisierung des Angriffskrieges 1919–1939

IV. Täter und Teilnehmer (principals and accessories) des internationalen Verbrechens »Angriffskrieg«

V. Die Lage des einzelnen Staatsbürgers, insbesondere des wirtschaftlich tätigen ordinary business-man

Schluß

Note

Anmerkungen

Nachwort

Zur Entstehung des Gutachtens 1945 – Überlieferung des Textes – Ein Gutachten für die Nachwelt – Über Eigenart und Erkenntniswert des Gutachtens – Die Urteile von Nürnberg – Zwei Antworten im »Tokyo Trial« – Die zerstrittene Wissenschaft – Der Angriffskrieg in den Norm-Entwürfen der Vereinten Nationen – Die Maxime »nullum crimen« in den Menschenrechts-Konventionen – Der Angriffskrieg in Rechtsüberzeugung und Rechtspraxis – Über Zwecke und Einmaligkeit der Verurteilungen wegen Angriffskrieges – Verzeichnis der verkürzt zitierten Quellen und Literatur – Namenverzeichnis

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