Das Initiativrecht der Europäischen Kommission
2003. 337 S.
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ISBN 978-3-428-11265-4
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ISBN 978-3-428-51265-2
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Beschreibung

Zu der für das Europäische Gemeinschaftsrecht maßgeblichen Gemeinschaftsmethode gehört bislang unverrückbar die fast monopolartige Zuweisung des Initiativrechts an die Kommission und des Beschlußrechts an den Ministerrat. Als Variable hat sich das - allmählich aber stetig erweiterte - Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments an der Beschlußfassung herausgestellt. Die Schlüsselstellung des Initiativrechts im Rechtsetzungsprozeß gibt entscheidende Hinweise auf das Verhältnis der politischen Gemeinschaftsorgane zueinander, das ja durch ein freilich nicht fest fixiertes, sondern entwicklungsoffenes (Europäisches Parlament) institutionelles Gleichgewicht geprägt sein soll.

Im ersten Teil werden sämtliche dem Initiativrecht zugrundeliegenden Vertragsvorschriften ausführlich behandelt, inklusive der beiden komplementären Änderungsrechte nach Artikel 250 EG-Vertrag, die das Initiativrecht erheblich in die Sachentscheidung hinein verlängern, und der sogenannten Aufforderungsrechte des Rates und des Europäischen Parlaments. Im zweiten und dritten Teil werden der politische Einfluß des Rates (einschließlich des Europäischen Rates und der EU-Präsidentschaft) und des Europäischen Parlaments auf einzelne Rechtsaktvorschläge wie auf die langfristige Gesetzgebungsplanung der Kommission von den Anfängen der Wirtschaftsgemeinschaft bis heute analysiert und anhand von vielen Beispielen illustriert.

Auf dieser Grundlage wendet sich der Autor abschließend der gegenwärtigen Verfassungsdebatte zu und bewertet die verschiedenen Vorschläge, die für und gegen die Reform der Initiativberechtigung sprechen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Das Vorschlagsprinzip im Rechtsetzungssystem der Europäischen Gemeinschaft: Das Initiativmonopol der Kommission im Gemeinschaftsrecht - Die komplementären Änderungsrechte des Rates und der Kommission gemäß Artikel 250 EGV - 2. Teil: Das Spannungsverhältnis zwischen dem Initiativrecht der Kommission und dem Entscheidungsrecht des Rates: Die Einflußnahme der Mitgliedstaaten auf die Vorschläge der Kommission vor und nach ihrer Vorlage zum Rat - Der Europäische Rat und die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union - Das Recht des Rates, die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen aufzufordern, Artikel 208 EGV - 3. Teil: Der Einfluß des Europäischen Parlaments auf das Initiativrecht der Kommission: Die Beteiligung des Europäischen Parlaments an den gemeinschaftlichen Rechtsetzungsverfahren - Die Initiativberichte des Europäischen Parlaments - Der Anteil des Europäischen Parlaments an den Jahresgesetzgebungsprogrammen der Kommission - Das Recht des Parlaments, die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen aufzufordern, Artikel 192 Absatz 2 EGV - 4. Teil: Schlußbetrachtung - Die Reformdiskussion um das Initiativmonopol der Kommission - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis

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