Der Einzelfall als Katalysator und Korrektiv in Rudolf von Jherings Rechtsdenken
Beschreibung
Die Arbeit untersucht auf Grundlage des von Jhering erstellten Parteigutachtens in Sachen des Interkantonalen Vorbereitungs-Comités zur Gäubahn, wie das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis in seinem Rechtsdenken konkret ausgestaltet war. Hierfür erfolgt anhand bisher unveröffentlichter handschriftlicher im schweizerischen Bundesarchiv verwahrter Originalquellen eine Rekonstruktion des zu Grunde liegenden Lebenssachverhalts und dessen Verortung im komplexen wirtschafts- und politikhistorischen Kontext des 19. Jahrhunderts. Jherings fallspezifische Lösungswege zur Behandlung der aufgeworfenen gemeinrechtlichen Rechtsfragen werden durch das Wechselspiel mit den Argumenten seiner namhaften gutachterlichen Gegenspieler in der Rechtslandschaft seiner Zeit kontrastiert. Das hierbei hervortretende fruchtbare Zusammenspiel zwischen Jherings praktischer und theoretischer Arbeit führt zu der Erkenntnis, dass Theorie und Praxis in Jherings Rechtsdenken eine eusymbiotische Einheit bilden.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Zielsetzung – Das Gäubahn-Gutachten als Untersuchungsgegenstand – Vorgehensweise
B. Die historische Schule
Kritik an der historischen Schule – Würdigung der Kritik anhand konkreter Beispiele
C. Jherings Rechtsdenken
Jherings Kritik an der Historischen Schule – Die Wandlung Jherings
D. Sachverhalt
Entwicklung des schweizerischen Eisenbahnwesens – Klägerin – Beklagte – Konzessionserwerb und Übertragung – Vertragsstörung
E. Prozessvorbereitung und Klageerhebung
Konstituierung des Schiedsgerichts – Einführung in den Gutachtenstreit – Rechtsfragen
F. Die Handlungs- und Gerichtsstandsfähigkeit eines Comités
Rechtsansicht der Beklagten – Jherings gutachterliche Erörterung
G. Erfordernis eines Vermögensinteresses
Rechtsansicht der Beklagten – Stand des wissenschaftlichen Diskurses – Jherings gutachterliche Stellungnahme
H. Befreiung durch höhere Gewalt
I. Unmöglichkeit durch Zeitablauf und Fälligkeit
J. Verfahrensabschluss
K. Schluss
Römische Rechtsquellen (Anhang I) und Transkriptionen (Anhang II)
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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