Das Ermessen des Bundeskartellamtes zur Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot
2014. 628 S.
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ISBN 978-3-428-14355-9
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ISBN 978-3-428-54355-7
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ISBN 978-3-428-84355-8
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Beschreibung

Das Bundeskartellamt kann gem. §§ 47 OWiG, 81 GWB nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es ein Kartell verfolgt und mit einer Geldbuße ahndet. Die Autorin untersucht umfassend die Reichweite dieser Entscheidungsspielräume sowie ihre Nutzung in der kartellbehördlichen Praxis und unterwirft sie einer kritischen verfassungsrechtlichen Würdigung.

Anhand einer vertieften Analyse der einfach- und verfassungsrechtlichen Grenzen des Verfolgungs- und Sanktionszumessungsermessens überprüft sie überwiegend die antizipierte Ermessensausübung des Bundeskartellamtes, insbesondere die praktisch relevanten, ungeregelten Vollzugsinstrumente: Settlements, Bonusregelung und Bußgeldleitlinien, und entwickelt Handlungsempfehlungen für die Praxis. Die Autorin zeigt die ihrer Auffassung nach bestehenden Mängel des geltenden Rechts und ihre Folgen für Betroffene eines Bußgeldverfahrens, potentiell Geschädigte und die Allgemeinheit auf, die sie auf die verfehlte Qualifikation von Kartellen als Ordnungswidrigkeiten und die missglückte Reformierung des Kartellbußgeldrechts zurückführt und als Ursache für eine intransparente, den Gewaltenteilungsgrundsatz und zum Teil das Rechtsstaatsprinzip negierende Ermessenspraxis erblickt. Sie plädiert für ein eigenständiges Kartellverfahrensrecht de lege ferenda, zumindest aber die Novellierung des Bußgeldrechts.

Inhaltsübersicht

1. Teil: Die Ermessenskonzeption im Kartell-Bußgeldverfahren

Die verwaltungsrechtliche Ermessenskonzeption – Modifizierte Ermessenskonzeption im Kartell-Ordnungswidrigkeitenrecht – Ergebnis

2. Teil: Das Verfolgungsermessen des Bundeskartellamtes

Verfahrensvoraussetzungen und -hindernisse – Theoretische Reichweite des Verfolgungsermessens – Relevante heteronome Begrenzungen des Verfolgungsermessens – Die einen Verfolgungs- und Ahndungsverzicht rechtfertigenden Ermessenskriterien aus der Verfolgungspraxis des Bundeskartellamtes – Fazit

3. Teil: Das Sanktionszumessungsermessen des Bundeskartellamtes

Überblick über das allgemeine Bußgeldrecht: Die Phasen der Bußgeldzumessung – Die heteronomen Grenzen des Sanktionszumessungsermessens des Bundeskartellamtes – Autonome Bindung des Sanktionszumessungsermessens durch die Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes – Fazit

4. Teil: Gesamtbewertung des Verfolgungs- und Sanktionszumessungsermessens des Bundeskartellamts

Synopse der Ergebnisse zum Ermessen des Bundeskartellamtes – Das Ermessen des Bundeskartellamtes im Lichte des Gewaltenteilungsgrundsatzes – Verbesserungsvorschläge de lege ferenda

5. Teil: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Arbeit

Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Gründlich und sorgfältig sowie mit einer beachtlichen Portion Fleiß und Hingabe geht die Autorin dabei jeder denkbaren Fragestellung rund um das gewählte Thema nach. [...] Gleichwohl bietet das Werk selbstverständlich auch dem engagierten Praktiker die Möglichkeit, sich bei Bedarf umfassend und tiefgründig zu sämtlichen Fragestellungen rund um das Ermessen des Bundekartellamtes zu informieren und dabei von der klaren und stets nachvollziehbaren Positionierung der Verfasserin zu profitieren. Dazu tragen sowohl das umfangreiche und übersichtlich gegliederte Inhaltsverzeichnis wie auch das überaus gelungene und damit höchst zielführend angelegte Sachwortverzeichnis bei. Damit stellt das Werk im Ergebnis für jeden Juristen, der sich mit Entscheidungen des Bundeskartellamtes zu befassen hat oder befassen möchte, eine durchweg lohnenswerte Anschaffung dar.« Dr. Daniel Sailer, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 6/2016

»[Die Arbeit] zeichnet sich durch Lesbarkeit und Transparenz aus. In aller Regel wird auch der Leser, der die Meinungen der Autorin in dem einen oder anderen Punkt nicht teilt, die Darstellung seiner Gegenpositionen als fair empfinden. Wenn sie gelegentlich relevante Argumente übersieht oder sich mit diesen nicht hinreichend auseinandersetzt, dann sind die sich hieraus ergebenden Vorbehalte, gemessen an dem Verdienst ihrer eindrucksvollen Gesamtdarstellung, zu vernachlässigen. Das Werk verdient aus diesem Grunde und auch wegen des Reichtums des in ihm aufbereiteten Materials die Beachtung aller an der Materie Interessierten.« Kurt Stockmann, in: Zeitschrift für Wettbewerbsrecht, 2/2015

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