Das Erfordernis der besonderen Sicherung im StGB am Beispiel des Ausspähens von Daten, § 202a StGB

Kritik und spezialpräventiver Ansatz

2009. 1 Tab.; 427 S.
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ISBN 978-3-428-12917-1
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ISBN 978-3-428-52917-9
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ISBN 978-3-428-82917-0
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Beschreibung

Datenspionage ist die Tat des Informationszeitalters. Das Gros der Delikte bleibt naturgemäß unentdeckt, so dass trotz zunehmender "Datenskandale" die hier zentrale Norm § 202a StGB unzureichend gewürdigt wird. Abhilfe suchend stellt Ralf Dietrich Norm sowie Späh- und Schutztechniken verständlich dar und wertet neu.

Arbeitskern ist das Charakteristikum der Norm, erst technisch geschützte Daten strafrechtlich zu schützen. Gesucht wird nach dem Grund dieser Distinktion zwischen strafrechtsschutzwürdigen und -unwürdigen Daten - und damit normativen Profilierung des Geheimnisschutzes.

Die Arbeit analysiert dazu letzteren erstmalig sozialpsychologisch. Weiter stellt sie die Begründungsmodi insb. der bislang absolut herrschenden Meinung dar, um sie kritisch zu messen. Da sie in bekannten Modi keinen (heute noch) tragfähigen Grund findet, sucht sie Alternativen. Der Lösungsentwurf soll gelebte Technik, soziale Konturen der Privat- und Geheimnissphäre, Systematik des StGB und die Strafzwecklehre in Passung bringen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Teil 1: Rechtliche und technische Hinführung: A. Einführung und Gang der Arbeit - B. Derzeitiges Verständnis des § 202a StGB: Rechtsgut des § 202a StGB - Rechtsgutsträger - Tatobjekt Daten - Bestimmung der Daten - Tathandlung: Ausspähen von / Verschaffen des Zugangs zu Daten - Besondere Sicherung: Auslegung nach dem derzeitigen Verständnis - C. Phänomenologie der Ausspähtechniken - Das Wechselspiel von Angriff und Abwehr: Tätergruppen und Tatmotive - Exemplarische Ausspähtechniken/-werkzeuge - Teil 2: Begründung des Tatbestandsmerkmals der besonderen Sicherung: A. Besondere Sicherung als Dokumentation des besonderen Sicherungsinteresses: Allgemeine sozialpsychologische Erkenntnisse zur Privatheit und Sicherung - Herrschende Behauptung einer sicherungsinhärenten Dokumentation eines besonderen Geheimhaltebedürfnisses - Zwischenschluss und Fortgang der Untersuchung - Untersuchung weiterer Sicherungsmittel - Ergebnis - B. Viktimodogmatik als Begründungsmodus: Allgemeine Darlegung und Kritik der Viktimodogmatik - Gesetzgeberische Motivlage der Alt- und Neufassung des § 202a StGB - Auswertung der Literatur zu § 202a StGB und zur Viktimodogmatik, besondere Thesen - Abschließende Stellungnahme zur viktimodogmatischen Fundierung des § 202a StGB - C. Erhöhung des Handlungsunrechts, Vertiefung der Rechtsgutsverletzung oder Prävention als denkbare Begründungsmodi: Vergleich der Merkmale der besonderen Sicherungen in § 123 Abs. 1, § 202 Abs. 1, 2 und § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 mit denen des § 202a - Erhöhung des Handlungsunrechts - Vertiefung der Rechtsgutsverletzung wegen der Sicherung des Rechtsguts - Prävention - D. Schluss - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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