Beschreibung
Die Arbeit beleuchtet das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in seiner Gesamtheit. Im ersten Teil der Arbeit werden insbesondere die formellen Aspekte rund um das besondere öffentliche Interesse untersucht. Im Zentrum stehen hierbei die besonders problematischen Aspekte der Frage nach der Prozessvoraussetzung und der gerichtlichen Überprüfbarkeit. Aufgezeigt wird, dass das besondere öffentliche Interesse tatsächlich vorliegen und dessen Vorliegen vom mit der Sache befassten Gericht vollständig überprüft werden muss. Im zweiten Teil geht es um die inhaltliche Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses. Nachdem kurz der derzeitige Forschungsstand aufgezeigt wird, wird zunächst die Frage erörtert, ob das besondere öffentliche als ein gegenüber dem öffentlichen Interesse gesteigerter Begriff anzusehen ist, was verneint wird. Anschließend wird der eigene Auslegungsansatz erarbeitet, der das besondere öffentliche Interesse als Ergebnis einer Abwägung begreift.
Inhaltsübersicht
1. Einleitende Ausführungen: Einleitung und Schwerpunkte der Dissertation – Das relative Antragsdelikt
2. Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der heutigen Rechtspraxis nebst Kritik: Handhabung durch Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung – Kritik
3. Die Auslegung des Allgemeinen Teils de lege lata: Die Charakterisierung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung – Zur Frage der gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, wegen des besonderen öffentlichen Interesses sei ein Einschreiten von Amts wegen geboten – Konsequenz für weitere Umstände des Allgemeinen Teils – Folgen des Wegfalls der Prozessvoraussetzung – Zur Reichweite des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung – Das Verhältnis zum gestellten Strafantrag
4. Der Besondere Teil des besonderen öffentlichen Interesses: Die Notwendigkeit einer begrifflichen Auslegung – Darstellung der Methode der derzeitigen Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses – Überprüfung der Tauglichkeit des »öffentlichen Interesses« als Auslegungsbasis für das besondere öffentliche Interesse – Eigener Lösungsvorschlag zur inhaltlichen Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung
5. Relatives Antragsdelikt und Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen
6. Zusammenfassung und Ausblick: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse – Ausblick – Die Ausgestaltung de lege ferenda – Festlegung auf das tatsächliche Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Können hier nur einzelne Aspekte der lesenswerten Monografie knapp angesprochen werden, so liegt Linkes Verdienst sicher darin, aufgezeigt zu haben, dass die Ausgestaltung der gegenwärtig geltenden Verfolgungsregelung nicht zu überzeugen vermag. Mit gelungener
Argumentation bietet er Lösungsmöglichkeiten an, vor allem, das Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses als alleinigen Parameter der Verfolgungsvoraussetzung anzuerkennen.« Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 248, 3 u.4/2021
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