Das Amt des Alterspräsidenten im Deutschen Bundestag

Historische Entwicklung, Bestellung, Befugnisse und Rechtsstellung einer Institution des deutschen Parlamentarismus

2000. 213 S.
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ISBN 978-3-428-10140-5
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ISBN 978-3-428-50140-3
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Beschreibung

25. 7. 1989: 1. Sitzung des Europäischen Parlamentes. Antrittsrede des Alterspräsidenten, der der Fraktion der Europäischen Rechten (Liste von Le Pen) angehört. Die Mehrheit der Parlamentarier verläßt die Sitzung. Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentes wird geändert: der Alterspräsident darf keine Ansprache mehr halten.

5. 5. 1992: 1. Sitzung des 13. Landtages von Schleswig-Holstein. Die lebensälteste Abgeordnete darf nicht als Alterspräsidentin fungieren, weil sie Abgeordnete der Deutschen Volksunion ist. Die übrigen im Landtag vertretenen Parteien meinen, daß nicht das Lebensalter, sondern das Dienstalter ausschlaggebend ist.

Der Alterspräsident ist eine Institution des deutschen Parlamentarismus. Welches sind seine historischen Wurzeln? Auf welcher Rechtsgrundlage wird er tätig? Ist das Lebens- oder Dienstalter entscheidend? Welche Kompetenzen hat er? Hat er das Recht eine Ansprache zu halten?

Auf diese und weitere Fragen versucht die Dissertation von Klopp eine Antwort zu geben. Es sind höchst aktuelle und praxisrelevante Fragestellungen, die nicht nur für Juristen interessant sind.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - Ausgangssituation - Problemaufriß - Gliederung - Erstes Kapitel: Die Formen der Parlamentspräsidentschaft und das Verfahren zur Konstituierung des Deutschen Bundestages: Formen der Parlamentspräsidentschaft - Überblick über das Verfahren der Konstituierung des Deutschen Bundestages - Zweites Kapitel: Das Amt des Alterspräsidenten in der historischen Entwicklung und in den Bundesländern: Das Englische Unterhaus - Die Französische Nationalversammlung von 1789 - Die Belgische Deputiertenkammer von 1831 - Die Entwicklung in Deutschland - Zusammenfassung - Drittes Kapitel: Der Alterspräsident als vorläufiges Leitungsorgan: Erfordernis einer Rechtsgrundlage - Begriff und Besonderheiten des Parlamentsrechts - Die Bildung des vorläufigen Leitungsorgans - Die Bestellung des ältesten Abgeordneten zum Organwalter - Viertes Kapitel: Die vom Alterspräsidenten wahrgenommenen Kompetenzen und seine Rechtsstellung: Die vom Alterspräsidenten wahrgenommenen Kompetenzen - Die Rechtsstellung des Alterspräsidenten - Fünftes Kapitel: Der Alterspräsident als Stellvertreter des Bundestagspräsidenten: Der Begriff des Alterspräsidenten in § 8 Abs. 2 Satz 2 GOBT - Die Legitimation des Amtswalters nach § 8 Abs. 2 Satz 2 GOBT - Die Kompetenzen des Alterspräsidenten nach § 8 Abs. 2 Satz 2 GOBT - Die Rechtsstellung als Stellvertreter - Sechstes Kapitel: Alternativen zum Alterspräsidenten als vorläufiges Leitungsorgan und Ausblick: Regierungsmitglieder / Inkompatibilitäten - Der Bundestagsdirektor - Der dienstälteste Abgeordnete - Der bisherige Bundestagspräsident - Zusammenfassung und Ausblick - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Anhang - Sachwortregister

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