Cross Ownership und publizistische Gewaltenteilung

Rechtstatsächliche Grundlagen und rechtliche Zulässigkeit der marktübergreifenden Eigentumskonzentration in den Medien. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der Cross Ownership Beschränkung unter besonderer Berücksichtigung des § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV

2002. Tab.; 608 S.
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ISBN 978-3-428-10378-2
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ISBN 978-3-428-50378-0
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Beschreibung

Deregulierung und eine konsequente Wirtschafts- und Standortpolitik im Rundfunk versprachen noch jüngst Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Heute indes erscheint die standort- und wirtschaftspolitische Ausrichtung des Medienrechts vor der Insolvenz des Leo Kirch und den vielfach enttäuschten Erwartungen in die neuen Medien in neuem Licht. Auch das Auftreten ausländischer Medienmagnaten wie Rupert Murdoch oder Silvio Berlusconi schürt diffuse Ängste, ökonomische Macht könne ungehindert in publizistische und damit in politische Macht transformiert werden. Die Frage, wieviel Wirtschaft der Rundfunk in der Welt der neuen Medien verträgt bzw. nach wieviel Regulierung er - noch - verlangt, ist im Grundsatz ungelöst. Dies zeigt insbesondere die heftige Kontroverse, ob und inwieweit angesichts internationaler, hoch diversifizierter Medienkonzerne die marktübergreifende Konzentration in den Medien, die sog. Cross Ownership, beschränkt werden kann, darf und sollte. Dieser Frage widmet sich die vorliegende Untersuchung, die einen richtungsweisenden Beitrag zum Thema der Cross Ownership und deren Kontrolle liefert.

Im ersten Teil erläutert die Autorin zunächst die historischen, wirtschaftlichen und publizistischen Hintergründe des Phänomens der Cross Ownership und bietet eine Übersicht über die derzeit bestehenden Formen der Cross Ownership. Im zweiten Teil präzisiert sie den Begriff der Cross Ownership Beschränkung und analysiert deren spezifische rechtliche Qualität, Charakteristika und Regelungsziel. Im dritten Teil wird die Untersuchung auf das Netz der sonstigen europa-, verfassungs- und wettbewerbsrechtlichen Bindungen erweitert, denen Cross Ownerships heute unterliegen. Im letzten Teil schließlich wendet sich Michaela S. Tschon am Beispiel des § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV der Kernfrage zu, ob und in welchen Grenzen Cross Ownership Beschränkungen rechtlich zulässig und sachlich erforderlich sind, mithin wieviel Regulierung im Rundfunk heute noch gerechtfertigt ist.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2000.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - § 1 RECHTSTATSÄCHLICHE GRUNDLAGEN: Historisch-politische Entwicklung - Ökonomische Bedeutung - Publizistische Bedeutung - Stand der marktübergreifenden Medienkonzentration - Ergebnis - § 2 RECHTLICHE QUALITÄT DER CROSS OWNERSHIP BESCHRÄNKUNG: Grammatische Auslegung - Historische Auslegung - Genetische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische Auslegung - Ergebnis - § 3 RECHTLICHE RAHMENBEDINUNGEN DER CROSS OWNERSHIP: A. Internationale Bindungen der Cross Ownership: Regelungskompetenz der EG - Errichtung des Gemeinsamen Marktes - Schutz des Wettbewerbs in der EG - Zusammenfassung - B. Verfassungsrechtliche Bindungen der Cross Ownership: Privater Rundfunk und Rundfunkkonzentrationskontrolle - Beschränkung der intermediären Cross Ownership - Beschränkung der vertikalen Cross Ownership - Zusammenfassung - C. Wettbewerbsrechtliche Bindungen der Cross Ownership: Verfassungsrechtliche Grundlagen - Anwendungsbereich des GWB - Marktbeherrschende Stellung - Mißbrauchskontrolle, § 19 Abs. 1 GWB - Fusionskontrolle, § 36 Abs 1 GWB - Zusammenfassung - D. Rundfunkrechtliche Bindungen der Cross Ownership: Grundlagen - Cross Ownership Beschränkungen aus den Landesmediengesetzen - Cross Ownership Beschränkung aus Rundfunkstaatsvertrag - Zusammenfassung - E. Ergebnis - § 4 RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT VON CROSS OWNERSHIP BESCHRÄNKUNGEN AM BEISPIEL DES § 26 ABS. 2 SATZ 2 RSTV: A. Kontrollmaßstab - B. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft: Niederlassungsfreiheit, Art. 43 EG - Rundfunkfreiheit, Art. 10 EMRK - C. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht: Regelungskompetenz - Rundfunkfreiheit, Art. 5, Abs. 1 Satz 2, 2 Alt. GG - Verletzung anderer Freiheitsrechte - Willkürverbot, Art. 3, Abs. 1 GG - Verhältnismäßigkeit, Art. 20 Abs. 3 GG - Bestimmtheit, Art. 20 Abs. 3 GG - D. Ergebnis - ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNG IN THESEN: Ausblick - Anhang - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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