Insbesondere zur Berücksichtigung des Carried Interest bei der Berechnung von Abfindungen nach § 10 KSchG
Beschreibung
Die Arbeit befasst sich mit Carried Interest, einer spezifischen Form der Erfolgsbeteiligung im Private Equity-Sektor für die Verwalter des Fonds. Die Besonderheit des Carried Interest ist, dass die Berechtigten ihre Gewinnbeteiligung nicht von ihrem Arbeitgeber, sondern über eine separate Beteiligungsgesellschaft an der Fondsgesellschaft erhalten, an der sie ihrerseits beteiligt sind. Aufgrund dieser parallelen Gestaltung von Arbeitsverhältnis und Carried Interest-Rechtsverhältnis stellt sich die Frage, ob der Carried Interest überhaupt Bestandteil des Arbeitsverhältnisses wird und daher bei Abfindungszahlungen zu berücksichtigen ist. Im Ergebnis ist dies mangels einer ausdrücklichen oder auch nur konkludenten Einbeziehung ins Arbeitsverhältnis durch die Vertragsparteien abzulehnen. Auch handelt es sich bei dieser Ausgestaltung nicht um eine Umgehung von Arbeitnehmerschutzvorschriften. Das Arbeitsverhältnis und die Rechtsgrundlage für den Bezug von Carried Interest sind rechtlich voneinander zu trennende separate Rechtsverhältnisse.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
Kontext – Fragestellung – Gang der Darstellung
B. Private Equity – Definition, Zahlen und Abläufe in der Praxis
Begriff des Private Equity – Abgrenzung zu anderen Formen der finanziellen Beteiligung – Historische Entwicklung von Private Equity – Private Equity in Zahlen – Volkswirtschaftliche Bedeutung des Private Equity – Private Equity Fonds – Typen und rechtliche Ausgestaltung – Ablauf eines Private Equity-Investments
C. Carried Interest in der Praxis
Definition Carried Interest – Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Carried Interest – Inhaltliche Ausgestaltung des Carried Interest-Modells – Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der Carry-Gesellschaft
D. Die Abfindung und ihre Berechnungsgrundlage
Begriff der Abfindung – Gesetzliche Grundlagen für die Zahlung einer Abfindung – Berechnungsgrundlage für die Bemessung von Abfindungen
E. Einbeziehung von Drittleistungen ins Arbeitsverhältnis
Schuldrechtliche Grundsätze – Die Einbeziehung externer Aktienoptionen – Beispiel der betrieblichen Altersversorgung – Vergleich zur Leistung von Trinkgeld – Zwischenergebnis
F. Carried Interest als Leistung aus dem Arbeitsverhältnis?
Keine Einbeziehung ins Arbeitsverhältnis – Keine Einbeziehung aufgrund Umgehungsgefahr
G. Ergebnis
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt ist das sehr gut verständliche Werk ein wichtiger Teil der spärlichen arbeitsrechtlichen Literatur zu Carried Interest. Mit dieser Einbeziehung einer Drittleistung spricht es aber auch ein Thema an, das nicht auf Private Equity eingeschränkt ist, sondern generell in Matrixstrukturen vorkommt. Wer sich mit dieser Thematik beschäftigt, kann das Buch mit Gewinn lesen.« Dr. Florian G. Burger, in: Das Recht der Arbeit, 4/2023
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