Beurteilungsspielräume der Verwaltung im Naturschutzrecht

Zugleich ein Beitrag zum Umgang von Gerichten und Behörden mit externem Sachverstand

2020. 290 S.
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ISBN 978-3-428-15962-8
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ISBN 978-3-428-55962-6
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Beschreibung

An der Schnittstelle zwischen Natur- und Rechtswissenschaft entstehen vielfältige Fallstrukturen, bei denen sich Behörden und Gerichte gegenüberstehen. Der Rückgriff auf die Rechtsfigur der Beurteilungsspielräume stellt eine naheliegende Möglichkeit im Umgang mit der Problematik der komplexen und dynamischen Naturwissenschaften und der dabei entstehenden Unsicherheiten dar. Der Verwaltung wird ein Letztentscheidungsrecht zugewiesen und die gerichtliche Kontrolle entsprechend reduziert. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zum Grundsatz effektiven Rechtsschutzes. Ausgehend von der Auseinandersetzung mit den dogmatischen Grundlagen wird die Rechtsprechung im Naturschutzrecht bezüglich der Annahme von Beurteilungsspielräumen analysiert. Die sehr weitreichende Anerkennung von Beurteilungsspielräumen in der naturschutzrechtlichen Rechtsprechung und die dagegen bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken lassen Entwicklungs- und entsprechende Lösungsmöglichkeiten erkennen.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

B. Dogmatische Grundlagen von Beurteilungsspielräumen
Begriffsfragen – Erscheinungsformen – Voraussetzungen – Fallgruppen – Rechtsfolge

C. Rechtliche Vorgaben
Effektiver Rechtsschutz – Sonstige Grundrechte – Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) – Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 S. 1 GG) – Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 VwGO)

D. Rechtsprechungsanalyse
Vorüberlegungen – Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG) – Europäischer Gebietsschutz – Artenschutzrecht

E. Herausforderungen in der Praxis
Grundlagen und Problemstellung – Lösungsmöglichkeiten

F. Abschließende Bewertung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Ihre hochaktuelle, die bisherige Diskussion umfassend erschließende und zusammenführende Dissertation sollte daher in den kommenden Jahren zu einer vielbeachteten Stimme werden.« Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 9/2021

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