Bergrecht und Nachhaltige Entwicklung
2001. 111 S.
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ISBN 978-3-428-10446-8
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ISBN 978-3-428-50446-6
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Beschreibung

Das Bergrecht ist ein traditionelles Rechtsgebiet. Es scheint ausschließlich auf die Bedürfnisse des Rohstoffabbaus zugeschnitten zu sein. Diese Sicht greift jedoch zu kurz. Schon in der Zweckvorschrift schimmern Elemente des Nachhaltigkeitsgedankens durch, der mittlerweile die Diskussion gerade im Energiebereich stark prägt. Auch die Untersuchung der den Rohstoffabbau ordnenden Vorschriften zeigt, daß diese durchaus im Sinne des Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung ausgelegt und gehandhabt werden können.

Es wird im einzelnen untersucht, inwieweit, ausgehend von der Zweckvorschrift, der Nachhaltigkeitsgedanke in die Bestimmungen über Bergbauberechtigungen, Betriebsplanverfahren und die bergbaubezogene Umweltverträglichkeitsprüfung hineingelesen werden kann bzw. vom Gehalt her verankert ist. Einflüsse erwachsen insbesondere auch aus dem Raumordnungsrecht, das in der Studie "Sustainable Development durch Raumplanung" (SÖR 828) gesondert untersucht wurde. Insgesamt ergibt sich, daß das Bergrecht ein moderneres Recht darstellt, als es seine lange Tradition vermuten läßt.

Da die Studie auch näher die praktischen Konsequenzen für den Abbau von Bodenschätzen beleuchtet, eignet sich das Buch sowohl für Juristen als auch für Ingenieure. Durch die Einbeziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben sich Folgerungen auch für diesen Teil des Umweltrechts.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: § 1 Grundlagen: Nachhaltige Entwicklung - Ansatzpunkte für eine einzelfallbezogene Verwirklichung im Bergrecht - § 2 Konzessionen: Einordnung und behördlicher Entscheidungsspielraum - System der Versagungsgründe nach § 11 BBergG - Defizitäres Arbeitsprogramm als Versagungsgrund, § 11 Nr. 3 BBergG - Lagerstättenschutz als Versagungsgrund, § 11 Nr. 9 BBergG - Ausschluß aus überwiegenden öffentlichen Interessen, § 11 Nr. 10 BBergG (i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BBergG) - Verbote und Beschränkungen durch den Nachhaltigkeitsgrundsatz konkretisierende andere Vorschriften nach § 48 Abs. 1 S. 1 BBergG - Frage der "Reaktivierung" von § 48 Abs. 2 BBergG für außerbergrechtliche Belange auf dieser Ebene - § 3 Betriebsplan ohne Planfeststellungsverfahren / Umweltverträglichkeitsprüfung: Vorsorge gegen Gefahren für Leben und Gesundheit, § 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG - Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß, § 55 Abs. 1 Nr. 7 BBergG - Kein Erwarten von gemeinschädlichen Einwirkungen, § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG - Entgegenstehen öffentlicher Interessen nach § 48 Abs. 2 BbergG - § 4 Bergbauliche Planfeststellung / Umweltverträglichkeitsprüfung: Allgemeines - Erweiterung der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte durch Einführung der UVP-pflichtigen Betriebsplanzulassung? - Ökologisch-integrativer Ansatz der UVP-RL, seine Umsetzung im Bergrecht und der ökologisch-integrative Ansatz des Nachhaltigkeitsgedankens - Verknüpfung von Rahmenbetriebsplan und UVP - Thesen - Literaturverzeichnis

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