Zu Grundlagen und Reichweite der Regelungsbefugnisse kommunaler Einrichtungsträger
Beschreibung
Regelungsbefugnisse kommunaler Einrichtungsträger zur Steuerung der Nutzung öffentlicher Einrichtungen bergen, insbesondere bei der Beschränkung individueller Nutzungsmöglichkeiten, Konfliktpotential mit dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes. In diesem Spannungsfeld untersucht die Autorin die bisherigen Argumentationsmuster, namentlich die sog. Anstaltsgewalt sowie den »Anstaltszweck« und die »Funktionsfähigkeit der Anstalt«, welche die Rechtsprechung und die Literatur zur Auflösung etwaiger Nutzungskonflikte im Zusammenhang mit solchen sog. belastenden Benutzungsregelungen bislang heranziehen. Dabei stellt sie dar, dass und wie sich die inhaltlichen Grenzen der Nutzungssteuerung durch eigene Regelungsakte des kommunalen Einrichtungsträgers in die Dogmatik der Widmung öffentlicher Einrichtungen einpassen lassen und arbeitet mögliche Grenzen der Ausgestaltungsbefugnis des kommunalen Einrichtungsträgers in Form eines kommunalrechtlich zulässigen »Widmungsermessens« heraus.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Problemstellung – Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung
1. Belastungswirkungen im Benutzungsverhältnis
Differenzierungsebenen im Benutzungsverhältnis – Das Benutzungsverhältnis als Untersuchungsgegenstand – Belastungswirkungen – Ergebnis
2. Verfassungsrechtliche Anforderungen an Benutzungsregelungen
Der Vorbehalt des Gesetzes als Untersuchungsmaßstab – Systematisierung der Sachbereichsspezifika im Benutzungsverhältnis
3. Die grundrechtliche Determination der Benutzung
Die Einrichtungsnutzung aus der grundrechtlichen Perspektive – Grundrechtsrelevanz in den Benutzungsebenen – Ergebnis
4. Rationalitätsmuster der Zulässigkeit von belastenden Benutzungsregelungen
Die Anstaltsgewalt – Anstaltszweck und Funktionsfähigkeit – Widmungsermessen – Ergebnis
5. Gesamtergebnis
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt handelt es ich um eine erfreuliche Arbeit, die stringent aufgebaut ist. Die Teilergebnisse sind oftmals überzeugend, zumindest aber nachvollziehbar begründet. Letztlich bereichert die Dissertation die kommunalrechtliche Literatur und vermag viel Licht in das Schnittstellengebiet der belastenden Benutzungsregelungen zu bringen.« Prof. Dr. Thorsten Siegel, in: Die Verwaltung, Jg. 54, 3/2021
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