Beiträge zur Geschichte des Urheberrechts

Etappen auf einem langen Weg

2012. 1 Abb.; 406 S.
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ISBN 978-3-428-13647-6
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ISBN 978-3-428-53647-4
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ISBN 978-3-428-83647-5
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Beschreibung

»›Jede Kultur verdankt sich und ihr Wissen ihrem Gestern. Alles Wissen ist gestrig. Ob es sich heute erweitert, wird sich in der Regel erst morgen entscheiden.‹ Diese Sätze von Johannes Fried gelten auch für das Recht; als Teil der menschlichen Kultur hat auch das Recht ein Gestern und ein Morgen. Recht verändert sich. Jeder junge Jurist sollte wissen und erfahren, dass der Gegenstand seiner Bemühungen in den Lauf der Zeiten eingebunden ist und nur in diesem Kontext hinreichend verstanden werden kann. Dieses Bewusstsein zu fördern, ist Aufgabe der Rechtsgeschichte.«

»Die Kreativität einzelner Menschen soll andere bereichern und anregen, sie muß aber zugleich rechtlich umhegt werden, soll sie erhalten bleiben. Eine empfindliche Quelle muß man pflegen, soll sie zum Nutzen aller weiter sprudeln. Über die Einzelheiten dieser Umhegung, um ihre Reichweite mag man streiten, nicht aber über ihre grundsätzliche Notwendigkeit.«

Aus dem Buch

Wer das geltende Urheberrecht verstehen will, muss sich auch mit dessen Geschichte beschäftigen. Diesem Satz wollen die in diesem Sammelband enthaltenen Aufsätze gerecht werden. Die neue Sammlung ergänzt ältere Aufsätze, die unter dem Titel »Geistiges Eigentum. Bausteine zur Rechtsgeschichte« in den Jahren 1996 und 2003 erschienen sind.

Der Autor, der auch zahlreiche andere Themenfelder der Rechtsgeschichte bearbeitet hat, möchte überdies mit diesem Sammelband dazu beitragen, dass die Rechtsgeschichte in Forschung und Lehre an den deutschen Juristischen Fakultäten erhalten bleibt, denn das Recht und seine Geschichte sind und bleiben zentrale Elemente der kulturellen Tradition.

Inhaltsübersicht

Grundlagen und Zusammenhänge

Urheberrecht zwischen Gestern und Morgen. Anmerkungen eines Rechtshistorikers

Urheberrecht im Horizont historischer Disziplinen

Zur Bedeutung der Rechtsgeschichte für das Urheberrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz

Kontrolle und Schutz. Presserecht des 19. Jahrhunderts im Spannungsfeld von öffentlichem Recht und Privatrecht

Privilegien für Autoren oder für Verleger? Eine Grundfrage des Geistigen Eigentums in historischer Perspektive

Von den Anfängen bis zum späten 18. Jahrhundert

Würzburger Privilegien für Drucke des Georg Reyser (ca. 1440–1504)

Privilegia Impressoria vor dem Reichshofrat. Eine Skizze

Das Lustspiel »So rächen sich Schriftsteller an betrügerischen Buchhändlern«. Probleme um Honorar und Nachdruck im Blick eines unbekannten Autors des späten 18. Jahrhunderts

19. Jahrhundert: Deutscher Bund – Preußen – Baden

Grundrechte in der Deutschen Bundesakte? Notizen zu »Preßfreiheit« und »Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck« (Artikel XVIII d)

Metternichs erster Vorschlag zur Organisation des Deutschen Buchhandels und der Schutz gegen Nachdruck

Gesetzlichkeit im vorkonstitutionellen Preußen. Zwei Fallbeispiele aus der Praxis nach 1815

Der Schutz gegen den Nachdruck aus der Sicht eines Preußischen Beamten. Ein unbekanntes Votum aus dem Jahre 1825

Preußens Initiative zum Schutz gegen Nachdruck (1826–1829): Zweiseitige Abkommen als Aushilfe

Schutz gegen Nachdruck als Aufgabe einer bundesweiten »Organisation des deutschen Buchhandels«. Metternichs zweiter Plan einer »Bundeszunft« und sein Scheitern

Frühe Bemühungen um den Rechtsschutz privater Briefe. Eine Berliner Diskussion zur Reichweite des preußischen Gesetzes vom 11. Juni 1837

Die preußische Politik und Goethes Gesuch um ein Nachdruckprivileg des Deutschen Bundes

Goethes Wünsche zum Nachdruckschutz außerhalb des Deutschen Bundes

Der badische Privilegienschutz gegen den Nachdruck der Werke Goethes

Ein Projekt zur Reform des badischen Rechtsschutzes gegen den Nachdruck

Der badische Entwurf eines »Gesetzes über den Schutz des Eigenthums an Werken der Literatur und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung« von 1840/41. Ein zweiter Ansatz zur Reform des Urheberrechts im Großherzogtum

Gesetze – Gesetzentwürfe – Abkommen

Register

Drucknachweise

Pressestimmen

»La lecture en est par conséquent indispensable à qui s'intéresse à l'histoire du livre et de l'édition.« Guillaume Garner, in: Revue de l'IFHA, 14.04.2015

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