Bayerisches Eherecht von 1756 bis 1875 auf dem Weg zur Verweltlichung
2004. 417 S.
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ISBN 978-3-428-11048-3
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ISBN 978-3-428-51048-1
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ISBN 978-3-428-81048-2
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Beschreibung

Cordula Scholz Löhnig untersucht den Weg der Verweltlichung des Eherechts in Bayern von der Aufklärung bis zur Kulturkampfgesetzgebung Bismarcks. Im Vordergrund stehen die Loslösung des Eheschließungs- und -auflösungsrechts von kirchlich geprägten Vorstellungen und der ausschließlich kirchlichen Gesetzgebungskompetenz sowie die Gewinnung staatlicher Gestaltungsmacht auf diesem Gebiet. Dieser Prozeß wird anhand der bayerischen Gesetzgebungsgeschichte vom Erlaß des Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756) bis zum Inkrafttreten des Reichspersonenstandsgesetzes (1875) nachvollzogen.

Bayern war im 18. Jahrhundert ein katholischer Konfessionsstaat, der jedoch an der Wende zum 19. Jahrhundert durch erhebliche Gebietszuwächse seine konfessionelle und rechtliche Geschlossenheit verloren hat. Dies machte die Schaffung eines einheitlichen, konfessionsübergreifenden Eherechts erforderlich. Die Autorin stützt sich auf eine detaillierte Analyse ungedruckter und gedruckter Quellen aus Gesetzgebung und Rechtsliteratur.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung: Die Entwicklung des Eherechts bis in das 18. Jahrhundert - Gegenstand der Untersuchung - Stand der Forschung - I. Das Eherecht im Bayern des Ancien Régime ab der Mitte des 18. Jahrhunderts bis 1799: Übersicht - Das Eherecht des Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 (CMBC) - Mandate zum Eherecht - Das Sponsalienmandat vom 24. Juli 1769 - Der Einfluß Österreichs auf die bisherige Entwicklung des Ehe- bzw. Sponsalienrechts - II. Bayern auf dem Weg zum modernen Staat: Übersicht - Einfluß der Gebietsveränderungen auf das Eherecht - Die neue Qualität des behördlichen Heiratskonsenses - Mandate zum kirchlichen Eherecht - Gesetzgebungsentwürfe - Das Konkordat von 1817 - Das Gesetz über Ansässigmachung und Verehelichung vom 11. September 1825 - III. Bayern im Vormärz: Übersicht - "Entschließungen" zum interkonfessionellen Eherecht - Die Revision des Gesetzes zur Ansässigmachung und Verehelichung von 1825 im Jahre 1834 - Bestrebungen zur Vereinheitlichung des bayerischen Zivilrechts - IV. Bayern nach der Revolution von 1848 und auf dem Weg ins Deutsche Reich: Übersicht - Die Überarbeitung des Gesetzes über Ansässigmachung und Verehelichung von 1825/1834 (GAV/RGAV) - Das "Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen" vom 2. Mai 1868 - Veränderungen im Bereich des Eherechts durch die Reichsgründung von 1870/71 - Das Reichspersonenstandsgesetz (RPStG) vom 6. 2. 1875 - Ergebnisse - Quellenanhang, Quellen- und Literaturverzeichnis - Personen- und Sachregister

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