Bankenbeihilfen im Zuge der Finanzkrise
2015. IV, 189 S.
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ISBN 978-3-428-14514-0
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Beschreibung

Die weltweite Finanzkrise, die ihren Ursprung im Jahr 2007 in den USA findet, hat eine Vielzahl europäischer Staaten veranlasst, ihren Banken Beihilfen in zuvor unvorstellbarem Ausmaß zu gewähren. Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung und Bewertung der Kommissionspraxis in der Krise. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, aus welchen Gründen sich die ursprünglich herangezogenen »Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten« in Zeiten der Krise als ungeeignet darstellten. Einen Schwerpunkt bildet die Untersuchung der von der Kommission vorgesehenen Nebenbestimmungen, die in strukturellen Maßnahmen und Verhaltensmaßregeln bestehen. Im Ergebnis ist es der Kommission gelungen, in der gebotenen Eile auf die aus der Krise entstandenen Schwierigkeiten zu reagieren, ohne den Wettbewerbsschutz zu vernachlässigen. Dabei beschränkt sich die Kommission in ihrer Tätigkeit nicht mehr auf die Rolle als Hüterin des Wettbewerbs, sondern wird zunehmend rechtsgestaltend tätig.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

B. Die Beihilferegelungen nach Art. 107 ff. AEUV

C. Entwicklung der Bewertungsmaßstäbe für Bankenbeihilfen

Traditioneller Ansatz vor der Finanzkrise: Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten – Erste Phase der Krise: Anwendung der R&U-Leitlinien – Zweite Phase der Krise: Eignungsdefizite der R&U-Leitlinien – Dritte Phase der Krise: Die Kommissionsmitteilungen – Bewertung der neuen Genehmigungsmaßstäbe

D. Neuer Rechtsrahmen in der Anwendungspraxis

Bankenbeihilfen am Beispiel der Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin – Rechtfertigung der Bankenbeihilfen

E. Zusammenfassung in Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Die Darstellung überzeugt durch Klarheit und Sorgfalt. Obwohl die Abfolge der Ereignisse im Vordergrund steht, beweist die Verfasserin doch immer wieder beachtliche analytische Kraft.[...] Mit ihrer sorgfältigen Analyse liefert sie ein gutes Fundament für weiter ausgreifende zukünftige Untersuchungen.« Prof. Dr. Michael Fehling, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 24/2016

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