Ausübung von Verwaltungszuständigkeiten durch Dritte

Gestaltungsformen und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Mandats

2024. 5 Abb.; 267 S.
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Beschreibung

Das öffentlich-rechtliche Mandat, das (der Stellvertretung ähnlich) ein Handeln Dritter im Namen des Zuständigkeitsinhabers erlaubt, eröffnet der Verwaltung flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der arbeitsteiligen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Es überrascht daher, dass das Mandat neben den verwandten Rechtsinstituten der Delegation und Amtshilfe oft unbeachtet bleibt und man die Betrauung Privater mit Verwaltungsaufgaben ausschließlich mit den Begriffen Beleihung und Verwaltungshilfe erfassen will. Die Arbeit systematisiert die Formen des Mandats im inner-, zwischen- und überbehördlichen Bereich und ermittelt differenziert, in welchen Fällen die Prinzipien vom Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes für Änderungen der Zuständigkeitsordnung eine Ermächtigungsgrundlage erfordern. Die Untersuchung weist nach, dass die Verwaltung in hohem Maße frei ist, ihre organschaftliche Außenvertretung selbst zu regeln, und gibt Empfehlungen für die Ausgestaltung von Mandatsverhältnissen in der Praxis.

Inhaltsübersicht

1. Grundlagen
Einführung in den Untersuchungsgegenstand – Der Begriff des Mandats

2. Das Mandat als organisationsrechtliches Institut
Die Zuständigkeitsordnung als System staatlicher Arbeits- und Verantwortungsteilung – Das Mandat im System der Zuständigkeitsordnung – Das Mandat im System organschaftlicher Zurechnung

3. Das Mandat als Instrument der Aufgabenverlagerung
Der Kreis der beteiligten Organisationssubjekte – Das Mandat an außerordentliche Organisationseinheiten

4. Das Mandat als verfassungsrechtlich determiniertes Institut
Überblick über den Diskussionsstand – Der Vorbehalt des Gesetzes – Der Vorrang des Gesetzes

5. Das Mandat als Instrument flexiblen Verwaltungshandelns
Das Mandat im Spannungsfeld zwischen Freiraum und Kontrolle – Die Begründung des Mandatsverhältnisses – Die Ausgestaltung mandatierender Vereinbarungen

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