Arbeitsunfall und Dienstunfall

Zur Reichweite des Unfallschutzes von Arbeitnehmern und Beamten nach § 8 SGB VII und § 31 BeamtVG

2017. 242 S.
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Beschreibung

Kommt es bei einer berufsbedingten Tätigkeit zu einem Unfall, so kennt das deutsche Recht seit den 1880er Jahren zwei unterschiedliche Sicherungssysteme, die an den Status des Betroffenen anknüpfen: Während der Arbeitnehmer mittels der gesetzlichen Unfallversicherung vor den Folgekosten geschützt wird, unterliegt der Beamte der Dienstunfallfürsorge. Auf der Rechtsschutzebene entscheiden im ersten Fall die Sozialgerichte, wohingegen bei letzterem die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Trotz nahezu identischer Gesetzestatbestände und einer vergleichbaren Gefährdungslage am Arbeitsplatz ist die Rechtsprechung der Sozial- und Verwaltungsgerichte nicht einheitlich. Die Arbeit nimmt eine grundlegende Gegenüberstellung der Rechtslage vor, um das Ausmaß der Divergenzen zu bestimmen. Darüber hinaus widmet sie sich der Frage, ob sich eine unterschiedliche Anerkennungspraxis rechtfertigen lässt, und plädiert im Ergebnis für eine weitgehende Maßstabsbildung anhand des Unfallversicherungsrechts.

Inhaltsübersicht

Einführung

1. Die Auslegung des Arbeits- und Dienstunfalltatbestandes

A. Der Grundtatbestand des Arbeits- und Dienstunfalls: Grundlagen – Zurechnung einer Verrichtung zur versicherten Tätigkeit und zum Dienst – Unfallereignis – Ursächlicher Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Unfallereignis – Ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Schädigung – Ursächlicher Zusammenhang zwischen Primärschaden und Folgeschäden – Ergebnisse für den Grundtatbestand
B. Der Tatbestand des Wegeunfalls: Grundlagen – Anfangs- und Endpunkt des Weges – Unmittelbarer Weg – Ergebnisse für den Wegeunfalltatbestand

2. Bewertung der Divergenzen und kritische Überprüfung der vorgebrachten Erklärungsansätze

A. Ausgangsüberlegungen: Bewertung der Divergenzen – Keine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG – Meinungsstand: Erklärungsbedürftigkeit der Divergenzen
B. Wiedergabe und Bewertung der vorgebrachten Begründungen: Zirkelschlüssige Begründungsansätze – Dienstunfalltatbestand: »enger gefasst«? – Wegeunfall in § 31 Abs. 2 BeamtVG: zurückhaltend auszulegen? – Finanzierung, Versicherungsprinzip und Entstehungsgeschichte als Ansatzpunkte?

3. Leitlinien für eine Harmonisierung bei der Anerkennung von Arbeits- und Dienstunfällen

A. Ausgangsüberlegungen: Kontinuität der institutionellen Trennung – Die Rechtsprechung als Ausgangspunkt
B. Thesen: Erste These: Anerkennung eines Arbeitsunfalls nach § 8 SGB VII als Mindeststandard für das Dienstunfallrecht – Zweite These: Fortentwicklung des Dienstunfallrechts durch Adaption der arbeitsunfallrechtlichen Dogmatik – Dritte These: Extensiver Dienstunfallschutz nur in konkretisierten Konstellationen

4. Resümee und Ausblick

Literaturverzeichnis und Sachwortregister

Pressestimmen

»Der inhaltliche Schwerpunkt und das große Verdienst der Arbeit liegt in einer gleichsam deskriptiven – ›rechtstatsächlichen‹ – Gegenüberstellung der Rechtsprechung des BVerwG und des BSG, die Giesen insbesondere in dem ersten Kapitel seiner Dissertation leistet.[...] Wenn nun das BVerwG nach dem Befund Giesens weitgehend Einzelfallorientierter judiziert, so liegt das zum einen an der geringen Zahl der zu entscheidenden Rechtsfälle, zum anderen auch an der unterschiedlichen Rechtskultur. Zwingen, von der eigenen Rechtsprechung abzugehen bzw. sich am BSG zu orientieren, kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber nichts und niemand, weil, was Giesen selbst konstatiert, Verfassungsrecht durch die aufgezeigten Divergenzen jedenfalls nicht verletzt wird. Von daher bleibt nur die Kraft des Arguments und des gut begründeten Urteils, um den Transfer eigener Interpretationen in fremde Rechtsgebiete zu gewährleisten. Giesen kommt das Verdienst zu, die Rechtsprechung zum Dienst – und Arbeitsunfall rechtstatsächlich aufgearbeitet und Divergenzen aufgezeigt zu haben, die, wie er selbst erstaunt konstatiert, bislang niemanden so recht interessiert haben.« Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Heft 13/2018

»Die Arbeit argumentiert durchweg sehr sorgfältig. Ihr kann voll zugestimmt werden. Sie trägt der zunehmenden Angleichung von Beamtenrecht einerseits und Arbeits-/Sozialversicherungsrecht andererseits durch das europäische wie auch das nationale Recht Rechnung. Man hätte sich eine intensivere Auseinandersetzung mit den doch recht unterschiedlichen Normbeständen gewünscht, wenn auch im Ergebnis die Argumente überzeugen, dass die Interpretationsspielräume so groß, andererseits die Sachprobleme so ähnlich sind, dass sich die Unterschiede in der Rechtsprechung nicht rechtfertigen lassen.« Univ.-Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 6/2018

»Eine vom Preis her nicht gerade wohlfeiles, aber gehaltvolles, gut lesbares Werk, welches das erfreulich hohe Niveau Freiburger Dissertationen belegt und jedem an der UV, aber auch an der Harmonisierung verwandter Rechtsgebiete schlechthin methodisch interessiertem Juristen zur Lektüre empfohlen werden kann.« Prof. Dr. Rudolf Müller, in: Das Recht der Arbeit, Heft 2/2018

»Betrachtet man die Untersuchung im Ganzen, so liegt eine sehr lesenswerte und sehr gelungene Untersuchung im Grenzbereich zwischen Unfallversicherungsrecht und Beamtenversorgungsrecht vor. Gerade auch weil das Beamtenversorgungsrecht im Hinblick auf seine wissenschaftlich-dogmatische Durchdringung leider seit langem stiefmütterlich behandelt wird, ist der Arbeit von Giesen sehr breite beamtenrechtliche Beachtung zu wünschen.« Prof. Dr. Timo Hebeler, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, Heft 7-8/2017

»Gerd Giesen hat aufgrund der extensiven Literatur- und Rechtsprechungsauswertung eine überzeugende Untersuchung vorgelegt, die durch seine umsichtige Analyse des geltenden Rechts sowie aufgrund seiner scharfsichtigen rechtspolitischen Überlegungen besticht.« Dr. Sebastian Felz, in: Die Rezensenten (Online-Portal), Ausgabe 6/2017

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