Arbeitsrechtlicher Schutz Soloselbständiger am Beispiel der Plattformarbeit
2021. 4 Abb.; 427 S.
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ISBN 978-3-428-18013-4
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ISBN 978-3-428-58013-2
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Preis für Bibliotheken: 166,00 € [?]

Beschreibung

Die »Arbeitswelt 4.0« ermöglicht neue Formen der Beschäftigung, indem Internetplattformen in die Leistungserbringung eingebunden werden. Aufgaben werden über die Plattform an die anonyme Masse vergeben (sog. Crowdwork) oder die Plattform vermittelt bestimmte Leistungen (sog. economy on demand). Bei der Aufgabendurchführung genießt der (Dienst-)Verpflichtete dabei regelmäßig große Freiheiten.

Daniela Mayr untersucht, inwiefern arbeitsrechtliche Schutzmechanismen bei plattformbasierter Arbeit greifen und ob die in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer Heimarbeiter oder arbeitnehmerähnliche Personen sein können. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Einordnung maßgeblich von dem von der Plattform gewählten Gestaltungsmodell abhängt und es sich in der Regel um Soloselbständige handelt. Darauf aufbauend untersucht sie, ob eine Anpassung arbeitsrechtlicher Schutznormen erforderlich ist und wie diese aussehen könnte.

Inhaltsübersicht

1. Einleitung, Gang der Untersuchung und Eingrenzung
Einführung – »Outsourcing 4.0« – Gang der Untersuchung und Eingrenzung
2. Grundlagen: Plattformbasierte Arbeit und arbeitsrechtliches Schutzkonzept
Plattformökonomie – Eine Bestandsaufnahme – Arbeitsrechtliches Schutzkonzept
3. Plattformbasierte Arbeit im arbeitsrechtlichen Schutzkonzept
Plattformbeschäftigte als Arbeitnehmer – Plattformbeschäftigte als Heimarbeiter – Plattformbeschäftigte als arbeitnehmerähnliche Personen – Resümee: Arbeitsrechtlicher Schutz Plattformbeschäftigter – de lege lata
4. Arbeitsrechtlicher Schutz Soloselbständiger – de lege ferenda
Individualrechtlicher Ansatz – Kollektivrechtlicher Ansatz
5. Schlussbetrachtung
Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Unbestritten hat die Autorin mit dem vorliegenden Werk eine beeindruckende Arbeit abgegeben. Dazu möchte ich ihr auf diesem Wege herzlich gratulieren!« Dr. Johannes Warter, in: Das Recht der Arbeit, 3/2023

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