Analogieverbot und Kontinuität

Entwicklungslinien des strafrechtlichen Analogieverbots seit 1871

2016. 224 S.
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Beschreibung

Das strafrechtliche Analogieverbot kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken: Seine Deformierung zum Analogiegebot während des NS-Regimes, die Unterordnung der Gesetzesorientierung im politisch dominierten Strafrecht der DDR und eine bisweilen unsensible Auslegungspraxis der bundesdeutschen Gerichte insbesondere in den 1950er- und 1960er-Jahren haben seine Geltung im 20. Jahrhundert mehr als einmal in Frage gestellt.

Die Arbeit begleitet die Entwicklung des Grundsatzes unter besonderer Berücksichtigung dieser Episoden und analysiert ausführlich die aktuelle Wahrnehmung, welche durch eine relativ hohe Prinzipientreue und den zunehmenden Einfluss des Bundesverfassungsgerichts gekennzeichnet ist. Darauf aufbauend positioniert sich der Autor zur strafrechtlichen Kontinuitätsdebatte und zeichnet schließlich das Bild eines – angesichts des ständig drohenden Einflusses von Politik – äußerst fragilen Strafrechts.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

Aktuelle Perspektiven auf das Analogieverbot – Historische Untersuchung – Die Kontinuitätsfrage

B. Aktuelle Perspektiven auf das Analogieverbot

Wurzeln des Prinzips – Isolierung aus dem Gesetzlichkeitsprinzip – Reichweite – Abgrenzung von der erlaubten Auslegung – Zwischenergebnis

C. Entwicklungslinien bis 1933

Ursprung – Die Rezeption der Normierung im RStGB – Art. 116 der Weimarer Reichsverfassung – Die Rechtsprechung des Reichsgerichts – Fazit

D. Das Analogieverbot im Nationalsozialismus

Das »neue« Strafrecht – Die Stimmung in der Wissenschaft – Die Gesetzesnovelle vom 28.6.1935 – Umgang mit § 2 RStGB durch das Reichsgericht – Fazit

E. Die Entwicklung seit 1945

Kodifizierungsgeschichte – Entwicklung in der wissenschaftlichen Diskussion – Rechtsprechung

F. Das Analogieverbot in der DDR

Kodifizierungsgeschichte – Wahrnehmung und Interpretation – Umsetzung – Fazit

G. Zusammenfassung der historischen Untersuchung

H. Das Analogieverbot als Gradmesser für die Kontinuität des deutschen Strafrechts im 20. Jahrhundert?

Vorbemerkung: Zur Erforschung kontinuierlicher Entwicklungslinien – Die Kontinuität des deutschen Strafrechts im 20. Jahrhundert – Kontinuität und DDR – Analogieverbot und Kontinuität – Zwischenergebnis

I. Ergebnis

J. Thesen

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Die Darstellung der historischen Entwicklung des Analogieverbots von Fitting belegt anschaulich, wie ›einfach formbar und damit letztendlich fragil das Strafrecht im Allgemeinen ist.‹ Deutlich wird, wie Strafrecht durch Politik bestimmt und Rechtsstaatlichkeit zur Frage des politischen Opportunismus werden kann. Nur solange ein rechtsstaatliches Strafrecht gewünscht ist, ist auch das Analogieverbot gesichert. Politischer Einfluss bildet die größte Gefahr für den Bestand eines rechtsstaatlichen Strafrechts. Schließlich zeigt sich auch, wie wichtig eine kritische Würdigung der Praxis durch die Wissenschaft ist (S. 197).« Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, in: Juristische Arbeitsblätter, 2/2020

»Die gut lesbare Arbeit verdient bereits wegen der Analyse der historischen Entwicklungslinien des ANV Beachtung. Die gesteigerte Prinzipientreue der Praxis wird plausibel festgestellt, ohne dass hierdurch die stetige Mahnung des Verf. zu sorgfältiger Argumentation im Bereich der Wortlautgrenze ihre fortdauernde Berechtigung verlöre. [...] Über etwaige Zusammenhänge zwischen einer Expansion des Strafrechts einerseits und einer strengeren Handhabung des ANV andererseits wird man weiter nachdenken können.« Dr. Eric Simon, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 3/2019

»Das Fazit zeigt, dass auch bei Zugrundelegung der allgemeinen Kontinuitätsauffassung ein Vorbehalt für einzelne Teilbereiche geboten ist. Dass das Fazit von Fitting auch zu Diskussionen anregen kann, ist im Grunde das Beste, was über ein wissenschaftliches Werk gesagt werden kann.«Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Thomas Vormbaum, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte, Heft 1/2019

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