Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst
2014. 568 S.
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ISBN 978-3-428-14332-0
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ISBN 978-3-428-84332-9
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Beschreibung

Die Laufbahnen des öffentlichen Diensts werden maßgeblich durch altersspezifische Regelungen strukturiert: sie sind etwa bei der Einstellung, der Beförderung und dem Aufstieg sowie der Pensionierung, aber auch hinsichtlich der Arbeitszeit, dem Erholungsurlaub und der Besoldung von entscheidender Bedeutung. Christian Hartig unterzieht diese sehr vielgestaltigen und bislang nur unzureichend untersuchten Regelungen einer umfassenden und kritischen Analyse. Im Zentrum steht die Frage, ob die hiermit verbundenen altersspezifischen Benachteiligungen verfassungsrechtlich und im Lichte des europäischen Antidiskriminierungsrechts gerechtfertigt werden können. Im Ergebnis erweisen sich die meisten dieser Regelungen als verfassungs- und unionsrechtswidrig: sie sind insbesondere weder mit dem speziellen Gleichheitssatz des Art. 33 Abs. 2 GG (gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst) noch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang zu bringen. Unionsrechtlich verstoßen sie gegen die Vorgaben der »Gleichbehandlungsrichtlinie« 2000/78/EG. Der Autor präsentiert ferner alternative Regelungskonzepte für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung des öffentlichen Diensts.

Inhaltsübersicht

1. Einleitung

Problemstellung und Gang der Untersuchung – Das Alter und der Alterungsprozess – Das Phänomen der Diskriminierung aus Gründen des Alters – Generationengerechtigkeit und die demografische Entwicklung – Berücksichtigung empirischer Daten bei der Verfassungsmäßigkeitsprüfung

2. Altersspezifische Regelungen im Recht der öffentlichen Dienstverhältnisse

Gesetzliche Differenzierungen nach dem Alter – Behördliche Differenzierungen nach dem Alter und ihre Rechtsgrundlagen – Tarifvertragliche Differenzierungen nach dem Alter bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst – Maßstabsnormen für die Rechtmäßigkeit der Differenzierungen nach dem Alter und ihr systematisches Verhältnis zueinander (insbesondere das AGG im Verhältnis zu den übrigen Vorschriften des nationalen und europäischen Rechts)

3. Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit dem Grundgesetz

Vereinbarkeit mit Art. 33 Abs. 2 GG – Vereinbarkeit der Pensionsgrenzen mit Art. 33 Abs. 5 GG – Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG – Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG – Vereinbarkeit mit Art. 14 GG – Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 1 GG

4. Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit dem Unions- und Völkerrecht

Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit der Richtlinie 2000/78/EG – Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit dem Primärrecht der Europäischen Union – Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention – Das öffentliche Dienstrecht der Europäischen Union und dessen Einfluss auf das nationale öffentliche Dienstrecht – Altersspezifische Regelungen im Lichte des sonstigen internationalen Rechts

5. Ergebnisse und Fazit, Rechtsfolgen und Perspektiven

Ergebnisse, Rechtsfolgen und Fazit – Perspektiven: Wie kann das Recht des öffentlichen Diensts ohne altersdiskriminierende Regelungen ausgestaltet werden?

Literaturverzeichnis und Sachregister

Pressestimmen

»Von besonderem (Mehr-)Wert auch für die österreichische Rechtslage erweisen sich die Ausführungen zur Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit dem EU-Recht. So wird insb die RL 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmen-RL) als Kriterium und Messlatte herangezogen (379 ff), weiters aber auch anhand des Primärrechts der EU die Prüfung angesetzt (358 ff). Gerade diese machen das Interesse des vorliegenden Werkes auch für den österreichischen Markt aus, weshalb gerne die Leseempfehlung ausgesprochen wird.« Helmut Ziehensack, in: Das Recht der Arbeit, Heft 1/2016

»Fazit: Eine sehr anregende sorgfältig gearbeitete Untersuchung, deren umstürzende Konsequenzen nach deutschem Verfassungsrecht bisher nicht gezogen worden sind [...].« Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 12/2015

»Insgesamt hat Hartig eine äußerst lesenswerte Untersuchung vorgelegt, die die zukünftige Debatte um Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst hoffentlich wesentlich mitbestimmen wird. Hervorstechende Qualitätsmerkmale der Arbeit sind die Klarheit in der Argumentation, der Fleiß in der Materialauswertung und -einarbeitung sowie der Mut und die Entschlossenheit, eigene Standpunlte deutlich und gut begründet zu artikulieren.« Prof. Dr. Timo Hebeler, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 5/2015

»Politisch Verantwortlichen und in der Dienstrechtslegistik tätigen Expertinnnen und Experten auf Bundes- und Landesebene, die nicht nur ›reagieren‹, sondern in Hinkunft auch ›agieren‹ wollen, ist die Doktorarbeit von Hartig als Fundgrube für Ideen, wie Dienstrecht richtig und diskriminierungsfrei gestaltet werden kann, daher wärmstens zu empfehlen.« Barbara Weichselbaum, in: Zeitschrift für Verwaltung, 3/2015

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