»Allmacht« im Staatsrecht

Auflösung in Verfassungs-Normen – Demokratische Wiederkehr in Gleichheit

2020. 65 S.
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Beschreibung

»Allmacht« ist ein Wort des Allgemeinen Sprachgebrauchs. Es steht für Mächtigkeit, für Staatlichkeit als System(bildung) der Macht, nicht als außerrechtlicher Begriff, wohl aber rechtsübergreifend, als Staatsrecht gerade der Demokratie. Als ihren Träger kennt das Recht ein »Wesen in Persönlichkeit« (Gott, Monarch), Staat als Inhaber, Volk als Träger, Menschen als Grundlagen und Grenzen.

Allmacht ist in Gleichheit möglich wie auch Allmacht in Freiheit.

»Allmacht in Freiheit« bedeutet letzte Festigkeit in »(steter) Bewegung«.

Allmacht ist ein faktisches Rechtsphänomen, zugleich aber eine normative Ordnung, in einem Staatsrecht von Rechtsnormen: Das Volk als Souverän, demokratische Staatsorgane in Verfassungsformen, Grundrechte als Verfassungsbestimmungen.

Als Verrechtlichung(en) der Demokratie begegnen einzelne solchen Machtformen auf ihrem juristischen Weg einer Parlamentarisierung zu Verfassungsorganen und grundrechtlichen Bindungen. Dieser ihr Staat erschließt sich darin aber auch der Feinheit machtsensibler Formenrelationen.

Inhaltsübersicht

A. »Allmacht« im Sprachgebrauch: ein Rechtsproblem?
Allgemeiner Sprachgebrauch – »Allmacht«: kein (wesentlich) außerrechtlicher Begriff – »Allmacht« – ein Staatsrechtsproblem gerade der Demokratie

B. Die Träger einer »Allmacht«
Allmacht eines »Wesens in Personalität« – Der »Staat« als Inhaber der Allmacht – Das »Volk« als Träger der Allmacht – »Der Mensch« – Grundlage und Grenze rechtlicher Allmacht – Exkurs zu Teil B: Allmacht und Demokratische Gleichheit – Exkurs zu Teil B: Allmacht in Demokratischer Freiheit

C. Verfassungs-Rechtsformen als demokratische »Allmacht–Grenzen«
»Allmacht« als »faktisches Rechtsphänomen« – »Allmacht« – in einem Staatsrecht von Rechtsnormen? – Demokratische Staatsrechts-Formen und »Allmacht« – Ergebnis: Keine Allmacht in den Verfassungsrechtsformen der Demokratie

D. Neue Allmachttendenzen: Abschwächung der Wirkung verfassungsnormativer Staatsschranken
»Juristische Technisierung« der Staatsmacht in neuester Zeit – Demokratische Hierarchisierung statt gleichgewichtiger Teilung der Gewalten – Abschwächung der Schrankenwirkung der Grundrechte – Demokratie: Auslaufen einer »Machtbändigung in Normbegriffen«

E. Demokratie als »Wiederkehr der Allmacht in Gleichheit« – Staatlichkeit in Zählbarkeit – und doch in Normen
Die allgemeine Entwicklungstendenz zur Quantifizierung – »Mehrheit«: Der in Gleichheit quantifizierte Mensch – Voraussetzung für Staatsentscheidungen – Menschen: qualitäts- und wertfrei zählbare Wesen in Egalitärer Demokratie – in Normen

F. Staat – auch geöffnet in »Freiheit zu Unendlichkeit«?

G. Schlussbemerkung: Staat – Recht: Glauben nicht wissen!

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