Alimenta consanguineorum

Das Unterhaltsrecht unter Verwandten in der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Literatur

2017. 290 S.
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ISBN 978-3-428-14630-7
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ISBN 978-3-428-54630-5
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ISBN 978-3-428-84630-6
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Beschreibung

Die Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts zu unterhaltsrechtlichen Ansprüchen zwischen Verwandten. Die Untersuchung bettet ausgewählte Entscheidungen in die seinerzeit in der Rechtslehre geführten unterhaltsrechtlichen Diskussionen ein. Neben den Ansprüchen, ihren Grundlagen und Rechtsfolgen selbst werden in einem eigenen Teil die seinerzeit bedeutenden Kriterien für die Einordnung als eheliche oder nichteheliche Geburt dargestellt. Die konkreten Folgen einer ehelichen und nichtehelichen Geburt werden in den beiden anschließenden, zentralen Teilen der Arbeit behandelt. Ausgangspunkte sind aber jeweils die Entscheidungen der Gerichte im 19. Jahrhundert, etwa bis zum Erlass der Reichsjustizgesetze. Die Berücksichtigung der Partikularrechte, im Besonderen, aber nicht ausschließlich der großen Kodifikationen sowie der zeitgenössischen Literatur, erfolgt in ergänzender und erweiternder Hinsicht. Die rechtliche Analyse im Schlussteil nimmt wesentliche Kontroversen heraus und zeigt auf, wie diese vom Gesetzgeber entschieden worden sind.

Inhaltsübersicht

A. Aufriss

B. Geschichtlicher Hintergrund

C. Untersuchungsgegenstand

D. Forschungsstand

E. Einführung: Das Unterhaltsrecht unter Verwandten. Rechtsphilosophische Grundlagen und geschichtlicher Überblick

Systematischer Zusammenhang: Sittliche Pflicht und zwingendes Recht – Zusammenfassung

F. Das Unterhaltsrecht unter Verwandten in der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Literatur

Verwandtschaft als Voraussetzung der Unterhaltspflicht. Vaterschaftsstreit – Der Alimentationsanspruch

G. Schlussbetrachtung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Insgesamt liegt mit dem Werk von Schulz eine breitgefächerte Darstellung der Rechtsprechung zum Verwandtenunterhalt für das 19. Jahrhundert
vor, welche die bis zum Erlass des BGB 1900 andauernde Rechtsvielfalt auf diesem Gebiet eindrucksvoll veranschaulicht.« Prof. Dr. Saskia Lettmaier, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 136/2019

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