Eine arbeitsrechtliche Einordnung
Beschreibung
Die Digitalisierung schreitet mit zunehmenden Tempo voran und verändert maßgebend die Arbeitswelt. Hierbei zeichnet sich ein Trend ab, bei dem hierarchisch organisierte Unternehmen ihre starre Strukturen aufgeben und auf flexible, agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen setzen. Charakteristisch für agile Arbeitsformen sind die betriebs- und/oder unternehmensübergreifende Zusammenarbeit von Arbeitnehmern in sich häufig verändernden, eigenverantwortlichen Teams sowie eine Entgrenzung der Arbeit, die mit einer zunehmenden Weisungsfreiheit einhergeht.
Die Arbeit widmet sich den Auswirkungen agiler Arbeitsmethoden und Organisationsformen auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Gegenstand der Untersuchung stellt im Individualarbeitsrecht die Nichtausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber und seine Grenzen, die Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft sowie die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung dar. Im Betriebsverfassungsrecht wird auf die Abgrenzung von Betrieben, die Bestimmung der Betriebszugehörigkeit sowie die Besonderheiten der Arbeitnehmervertretung eingegangen.
Inhaltsübersicht
1. Agile Arbeits- und Organisationsformen in Unternehmen und Konzernen
Agile Arbeitsmethoden und Organisationsformen – Arbeitsrechtlich relevante Charakteristika agiler Arbeitsweisen und Organisationen und Gang der Untersuchung
2. Voraussetzungen und Auswirkungen agiler Strukturen im Individualarbeitsrecht
Rechtliche Einordnung der Tätigkeit in agilen Arbeits- und Organisationsformen – Einführung agiler Arbeits- und Organisationsmethoden bei bestehenden Arbeitsverträgen
3. Voraussetzungen und Auswirkungen agiler Strukturen im kollektiven Arbeitsrecht
Überblick – Betriebsratsfähige Organisationseinheiten in agilen Strukturen – Alternative betriebsverfassungsrechtliche Strukturen gem. § 3 BetrVG – Betriebszugehörigkeit der agilen Teams – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einführung und Ausgestaltung agiler Arbeitsstrukturen – Zuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Gremien – Arbeitgeber als Verhandlungspartner
4. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
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