§ 46a StGB – Revisionsfalle oder sinnvolle Bereicherung des Sanktionenrechts?
2004. 196 S.
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Beschreibung

Mit der Einführung des § 46a StGB wurden neue Möglichkeiten der Berücksichtigung von Wiedergutmachungsleistungen des Täters im Rahmen der Strafzumessung geschaffen, die in der Praxis bislang wenig genutzt werden. Ausgangspunkt der Dissertation ist, dass die geringe praktische Relevanz zumindest teilweise auf dem Fehlen eines allgemeinen Verständnisses dafür beruht, wie sich der (Teil)-Verzicht auf Strafe infolge von Wiedergutmachungsleistungen des Täters mit den herkömmlichen Strafzwecken erklären lässt und wie die Bestimmungen des § 46a StGB auf dieser Grundlage im Einzelnen auszulegen sind.

Vor diesem Hintergrund integriert Susanne Pielsticker die Vorschrift in das System der Strafzwecke. Anschließend macht sie das so gewonnene Grundverständnis der Norm für die Auslegung ihrer einzelnen Voraussetzungen nutzbar. Als Ergebnis wird sowohl eine Auslegung der Vorschrift, die ihre Anwendung in der Praxis erleichtern soll, präsentiert, als auch eine Neufassung vorgeschlagen, die der Norm eine schärfere Kontur verschaffen und eine zu weit über den Wortlaut hinausgehende Auslegung entbehrlich machen könnte.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Vorbemerkung: Problemstellung - Überblick über die Entwicklung des Wiedergutmachungsgedankens in den letzten 20 Jahren im Spiegel strafrechtlicher Gesetzgebung - 1. Teil: Wiedergutmachung, Strafzwecke und Schuld - eine kurze Theorie der Wiedergutmachung: Skizze des Wiedergutmachungsmodells des § 46a StGB (§ 46a StGB als ,Anreizmodell`; Der Anwendungsbereich des § 46a StGB; Täter- oder opferorientierte Wiedergutmachung im Rahmen des § 46a StGB; Die Rechtsfolgen des § 46a StGB) - Wiedergutmachung und Strafzwecke (Generalprävention/Spezialprävention und Wiedergutmachung; Exkurs Nr. 1: Wiedergutmachung bzw. Täter-Opfer-Ausgleich als eigener Strafzweck oder Aufgabe des Strafrechts? Exkurs Nr. 2: Strafrechtliche Wiedergutmachung und Zivilrecht) - Wiedergutmachung und Schuldprinzip (Das Schuldprinzip des § 46a StGB Abs. 1 Satz 1 StGB; Auswirkungen der Wiedergutmachung unmittelbar auf die Schuld; Schuldausgleich durch Wiedergutmachung) - Ergebnis - 2. Teil: Die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 46a StGB im Einzelnen: Der Anwendungsbereich des § 46a StGB (Opferlose Delikte; Gewaltkriminalität; Delikte der Schwerkriminalität; Ergebnis) - Die Ausgestaltung von Wiedergutmachung in § 46a Nr. 1 und Nr. 2 StGB (Die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB; Die Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB; Abgrenzung von § 46a Nr. 1 und 2 StGB; Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuerstrafrecht, Verhältnis zu § 371 AO) - Die Entscheidung über die Anwendung des § 46a StGB (Die Ausübung des Ermessens; Die Einbindung des § 46a StGB in den Strafzumessungsvorgang) - Schlussbetrachtungen - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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