30. Januar 1933 bis 2. August 1934

Juristische Aspekte der Revolutionszeit des NS-Regimes

2020. 1 Tab., 1 Abb.; 203 S.
Erhältlich als
49,90 €
ISBN 978-3-428-18048-6
sofort lieferbar
49,90 €
ISBN 978-3-428-58048-4
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 76,00 € [?]

Beschreibung

Zwischen Hitlers Ernennung zum Reichskanzler und dem Gesetz, das ihn zum »Führer und Reichskanzler« erklärte, fand eine Revolution statt. Zwar wurde Hitler von dem amtierenden Reichspräsidenten Hindenburg ernannt und stützte sich zunächst auf die Institutionen der Weimarer Republik, aber mit Hindenburgs Tod Anfang August 1934 hatte er seine Diktatur durchgesetzt. Die juristische, schein-legale Untermauerung der Revolution war oft nicht konsequent durchdacht und geradezu chaotisch. Eine Ausnahme machte das Ermächtigungsgesetz, das exakt und wie aus einem Guss gearbeitet ist. Die verbreitete anti-demokratische Haltung, antisemitische Vorurteile, die breite Zustimmung zur »Gleichschaltung«, die – illusorische – Hoffnung auf eine Volksgemeinschaft erleichterten dem NS-Regime die völlige Staatsumwandlung. Insofern stellte sich das Volk nicht nur als Opfer Hitlers dar, sondern in großen Teilen als tatkräftiger Helfer.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

B. Hitlers Ernennung am 30. Januar 1933
Ernennung eines vierten Präsidialkanzlers – Der Verfassungsfeind als Kanzler

C. Erste juristische Schritte zur Machtfestigung
Reichstagsauflösung und Neuwahl – Unterdrückung der Opposition

D. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (ErmG)
Vorarbeiten im Kabinett – Überlegungen in den Fraktionen – Im Reichstag – Im Reichsrat – Der Reichspräsident – Inhaltliche Mängel des Ermächtigungsgesetzes – Das Ermächtigungskabinett – Rechtswissenschaft und Ermächtigungsgesetz – Außerkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes?

E. Lex van der Lubbe

F. Gesetzestechnik nach dem Ermächtigungsgesetz
Einleitungen, Präambeln, dramatische Sprache – Sinnentstellende Überschriften – Generalklauseln – Rückwirkende Gesetze – Einzelfall-Gesetze und Leges ad personam – Unterfall eines rückwirkenden Einzelfall-Gesetzes: Staatsnotwehr-Gesetz – De-facto-Verbote – Nachträgliche Regelung bereits geübter Gepflogenheiten – Unterermächtigungen – Durchführungsverordnungen

G. Keine neue Verfassung, statt dessen Prinzipien des NS-Staates

H. Führerprinzip
Polykratisches System – »Führer und Reichskanzler« – Eidesformeln – Nachfolgeregelungen

I. Gleichschaltung, Ende des Föderalismus
Gleichschaltungsbestrebungen in der Zeit vor dem NS-Regime – Zweiter Preußenschlag vom 6. Februar 1933 – Nochmals: § 2 RtBVO – Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Vorläufiges GleichschaltungsG) – Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Zweites GleichschaltungsG) – Gesetz über den Neuaufbau des Reichs (NeuaufbauG) – Reichsstatthaltergesetz (ReichsstatthalterG)

K. Antisemitismus
Judenboykott am 1. April 1933 – Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

L. Einheit von Partei und Staat
Gesetz gegen die Neubildung von Parteien – Verhältnis zwischen der NSDAP und den staatlichen Institutionen (EinheitsG)

M. Revolution
Vollkommene Umwälzung des Staatswesens oder Kontinuität? – Unterstützung durch Sympathisanten

N. Fazit

Anhang: Rechtstexte

Literatur und gedruckte Quellen

Namensverzeichnis

Pressestimmen

»Sehr interessant und erhellend sind Irene Strenges Ausführungen zur NS-Gesetzgebungstechnik (Seiten 113 ff) sowie zu der Frage, ob die Nationalsozialisten durch eine Revolution an die Macht kamen (Seiten 178 ff.). Allen zeithistorisch Interessierten, nicht nur Juristinnen und Juristen, sei das Werk ans Herz gelegt.« Prof. Dr. Philipp Austermann, in: Verwaltungsrundschau, 1/2023

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.