Ein Leitfaden für die Rechtspraxis
Bei bestimmten Aktiengesellschaften müssen seit 01.08.2022 mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein. Andernfalls ist eine Bestellung nichtig (§ 76 Abs. 3a AktG). Die Autorin hat diese Regelung einer eingehenden Analyse unterzogen, um einen auch für die Rechtspraxis nutzbaren Leitfaden zu erstellen und die ›in praxi‹ möglichen Fallkonstellationen einer rechtlichen Lösung zuzuführen. Zudem bewertet sie die Vorschrift und stellt ihre Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit fest.
Impulse, Ausblicke, Handlungsbedarf
Das Berufsbild des Rechtsanwalts und seine Pflicht aus § 49 a Abs. 1 BRAO als Instrument der Sicherung des gleichen Zugangs zum Recht in Recht und Praxis
Schriften zum Bürgerlichen Recht (BR), Band 582