Internationale Schulen in Bayern

Schulstatus sowie Konsequenzen für die Genehmigung und Finanzhilfe

2021. 135 S.
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ISBN 978-3-428-18124-7
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ISBN 978-3-428-58124-5
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Beschreibung

Internationale Schulen sind private allgemeinbildende Einrichtungen, deren Angebot sich primär an Kinder von Eltern richtet, die als ausländische Fach- und Führungskräfte für eine begrenzte Zeit nach Deutschland kommen. Internationale Schulen führen auf der Grundlage international standardisierter Curricula zu weltweit anerkannten Abschlüssen wie dem Middle Years Programme und dem International Baccalaureate Diploma, die auch von der Kultusministerkonferenz anerkannt sind.
Der Schulstatus (Ersatz- oder Ergänzungsschule) der Internationalen Schulen in Deutschland ist in den meisten Schulgesetzen der Länder nicht geregelt und verfassungsrechtlich ungeklärt. Frauke Brosius-Gersdorf widmet sich den landesschulrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für private Schulen und arbeitet heraus, dass Internationale Schulen in Bayern rechtlich als Ersatzschulen zu qualifizieren sind. Das hat Konsequenzen für ihre Genehmigung und ihre Finanzierung durch Schulgeld sowie staatliche Finanzhilfe.

Inhaltsübersicht

A. Internationale Schulen in Deutschland: Charakteristika und ungeklärte Verfassungsrechtsfragen
Internationale Schulen in Bayern – Gliederung, Lehrpläne, Abschlüsse – Genehmigungs- und Finanzierungssituation – Untersuchungsgang
B. Landesschulrechtlicher Status Internationaler Schulen
Freistaat Bayern – Andere Bundesländer
C. Verfassungsrechtlicher Rahmen für Internationale Schulen
Verfassungsrechtliche Zweiteilung des Privatschulwesens in Ersatz- und Ergänzungsschulen – Verfassungsbegriff der Schule (Art. 7 Abs. 1 und 4 GG) – Verfassungsbegriff der Ersatzschule in Abgrenzung zur Ergänzungsschule (Art. 7 Abs. 4 S. 2 GG) – Bundesverfassungskonforme Auslegung des Landesschulrechtes (Art. 134 BV, Art. 90 ff. BayEUG)
D. Verfassungsrechtlicher Schulstatus der Internationalen Schulen in Bayern
Mittel- und Oberschule (Middle und Senior School) – Grundschule (Junior School) – Ergebnis zum Schulstatus der Internationalen Schulen – Erforderlichkeit einer staatlichen Anerkennung für Vergabe von Abschlüssen?
E. Konsequenzen aus dem Ersatzschulstatus der Internationalen Schulen für die Genehmigung und Finanzhilfe
Genehmigungsanspruch bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 S. 3 und 4 GG – Sonderungsverbot für Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG) – Finanzhilfe des Freistaates Bayern
F. Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis

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