Acht und Bann im 15. und 16. Jahrhundert
2016. 368 S.
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ISBN 978-3-428-14917-9
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ISBN 978-3-428-84917-8
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Beschreibung

Die vielfach im Heiligen Römischen Reich ergangenen Landfriedensgebote und Gerichtsordnungen erwiesen sich als brüchig. Deshalb sollten bis ins 16. Jahrhundert hinein weltliche und geistliche Urteile durch den Ausspruch von »Acht« und »Bann« gestützt und durchgesetzt werden. Das hielten Reichsabschiede oder besondere Abmachungen fest. Aber in den hochpolitischen Verfahren, in denen jede Seite freimütig Kritik äußerte und mit Gutachten bzw. Breven untermauerte, fielen die Interessen von Kaiser und Papst weit auseinander. Diese Arbeit zeichnet das Auseinanderbrechen am Beispiel verschiedener Verfahren nach. Doch selbst in den Reichsterritorien, die sich nach der Reformation zum protestantischen Glauben bekannten, verzichteten die von ihren Landesherren erlassenen »Kirchenordnungen« nicht auf »geistliche Strafen« durch einen »christlichen Bann«. Die Bestrafung durch den Landesherrn als geistlichem und zugleich weltlichem Richter blieb umstritten.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

Wortverbindung »Acht und Bann« – Literatur und Quellen

B. Acht- und Bannverfahren unter Sigmund

Sigmund als König und »advocatus ecclesiae« – Acht- und Bannverfahren

C. Acht- und Bannverfahren unter Friedrich III.

Friedrich III. und die Päpste seiner Regierungszeit – Bemühungen um Landfrieden und Gerichtsreform – Acht- und Bannverfahren

D. Acht- und Bannverfahren unter Maximilian I.

Maximilian I. und die Päpste – Gerichtsbarkeit und Exekution der Urteile – Acht- und Bannverfahren

E. Acht- und Bannverfahren unter Karl V.

Causa Lutheri – Karl V., »advocatus ecclesiae et imperator« – Acht- und Bannverfahren

F. Acht und Bann unter Ferdinand I.

G. Der »christliche Bann«

H. Schlußbemerkungen

Quellen- und Literaturverzeichnis

Personenregister

Pressestimmen

»Am Ende entsteht ein sehr vielfältiges Bild der politischen Prozesse im römisch-deutschen Reich, die sich einer einheitlichen Normierung ebenso entziehen wie einer klaren Interpretation durch den modernen Historiker. Dieser jedoch bekommt durch die quellennahe Nacherzählung der ermittelten Fakten ein ausgezeichnetes Gerüst an die Hand, das ihn zur weiteren Interpretation in die Lage versetzt. [...] Er bildet einen wichtigen Baustein zum Verständnis des Verhältnisses zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt in Spätmittelalter und Frühneuzeit.« Prof. Dr. J. Friedrich Battenberg, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 165 / 2017

»Alles in Allem handelt es sich bei der vorgelegten Monographie um ein gut lesbares und aufschlussreiches Werk, das insbesondere durch die große Nähe zu den Quellen, aber auch wegen des umfangreichen Personenregisters weiteren Forschungen als Anregung und Hilfsmittel dienen dürfte.« Josef Bongartz, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 136/2019

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