Zugleich ein Beitrag zum Sonderdeliktscharakter von Kriegsverbrechen
Beschreibung
Seit dem Ende des Kalten Krieges hat mit der Privatisierung von bewaffneten Konflikten in Form des outsourcing militärischer und sicherheitsbezogener Tätigkeiten eine neue Ära begonnen. Diese Entwicklung stellt zwar zunehmend das staatliche Gewaltmonopol in Frage, sie ist aber nicht mehr aufzuhalten, da sich dieser riesige Markt für private Militärdienstleistungen schon längst fest etabliert hat. Die Mitarbeiter privater Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMCs/PSCs) umgibt hierbei ein gewisses Mysterium, das maßgeblich durch die vielen Gerüchte um ihre Straflosigkeit und die angebliche "Grauzone", in der sie sich bewegen sollen, genährt wird. Die Untersuchung konnte allerdings aufzeigen, dass grundsätzlich zumindest das existierende völkerstrafrechtliche Regelungsregime ausreichend ist, um Kriegsverbrechen durch PMC/PSC-Angehörige angemessen zu sanktionieren. Obwohl sie überwiegend den Status einer Zivilperson im humanitären Völkerrecht einnehmen, sind sie dennoch an die in Art. 8 Abs. 2 ICC-Statut aufgeführten Kriegsverbrechenstatbestände gebunden. Zudem bietet Art. 28 ICC-Statut grundsätzlich die Möglichkeit auch die Geschäftsführung der Unternehmen für Kriegsverbrechen ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Die Jurisdiktionsgewalt des ICC ist allerdings, insbesondere durch das Komplementaritätsprinzip, empfindlich eingeschränkt.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: Einleitung: Problemstellung - Gang der Untersuchung - 1. Kapitel: Begriffsbestimmung: Sicherheitsunternehmen - Militärunternehmen - 2. Kapitel: Der völkerrechtliche Status der Mitarbeiter: Der internationale bewaffnete Konflikt (Kombattanten; Zivilisten; Söldner; Illegitime oder Quasi-Kombattanten; Zwischenergebnis) - Der nicht-internationale bewaffnete Konflikt (Innere Unruhen und Spannungen; Gemeinsamer Art. 3 GA; Art. 1 ZP II; Art. 8 Abs. 2 lit. f.) S. 2 ICC-Statut; Kombattantenstatus; Der Status von privaten Mitarbeitern) - Gemischte Konflikte - Ergebnis und Konsequenzen - 3. Kapitel: Die völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit: Die individuelle Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen (Begriffsbestimmung; Sonderdeliktscharakter; Art. 8 ICC-Statut; Ergebnis)- Die Verantwortlichkeit der Unternehmen als juristische Person - Die Verantwortlichkeit der Geschäftsführung (Vorgesetztenstellung; Pflichtwidriges Unterlassen; Kausalzusammenhang; Subjektive Tatseite; Ergebnis) - 4. Kapitel: Abschlussbewertung: Zusammenfassung der Ergebnisse (Der völkerrechtliche Status; Der "Sonderdeliktscharakter" von Kriegsverbrechen; Verantwortlichkeit nach Art. 8 ICC-Statut; Haftung der Geschäftsführung nach Art. 28 ICC-Statut) - Bewertung - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachwortverzeichnis
Bücher aus denselben Fachgebieten
Kontakt
-
+49 30 / 79 00 06 - 0
-
Bestellinformation
-
Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.
-
Für Kunden aus EU-Ländern verstehen sich unsere Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und – außer bei digitalen Publikationen – zuzüglich Versandkosten. Für Kunden aus Nicht-EU-Ländern verstehen sich unsere Preise als mehrwertsteuerfrei und – außer bei digitalen Publikationen – zuzüglich Versandkosten.
-
-
Newsletter