Das erste einheitliche deutsche Güterrecht

Der Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900 und seine Diskussion in der Rechtswissenschaft

2010. 1 Tab., 1 Abb.; 497 S.
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Beschreibung

Innerhalb des Bürgerlichen Rechts unterlag das Familienrecht schon immer einer verhältnismäßig starken Beeinflussung durch staatspolitische Interessen. Dies belegt auch die Untersuchung des ersten einheitlichen deutschen Güterrechts, der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900. Die vorliegende Arbeit stellt den Entwurf von Gottlieb Planck in den Mittelpunkt und analysiert anhand von ausgewählten Regelungskomplexen dessen Zielsetzung und Wirkungsweise, so etwa die Stellung der Frau, die Rechte des Mannes am eingebrachten Gut und die Ausgestaltung des Vorbehaltsgutes. Diese Aspekte werden auch bei der folgenden Darstellung der Diskussion in der Rechtswissenschaft wieder aufgegriffen. Ein besonderes Gewicht liegt hier auf dem Einfluss der Historischen Rechtsschule. Als Kernfrage der juristischen Auseinandersetzung erwies sich, welche Stellung die Frau in Ehe und Familie einnehmen sollte. Die Gestaltung des Güterrechts ist damit gleichzeitig als Teil der umfassenderen Fragestellung nach dem Verhältnis der Geschlechter zu begreifen. Dementsprechend bietet die Arbeit interessante Einblicke in die politische und gesellschaftliche Situation dieser Zeit, die Spaltung der Gesellschaft aufgrund der Industrialisierung, die bürgerlichen Ideale, das Verhältnis der politischen Kräfte und die Anfänge der Emanzipation.

Inhaltsübersicht

Einleitung und Forschungsstand

1. Teil: Rechtsvereinheitlichung oder Regionalprinzip – die Vorfrage zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage

Das Meinungsspektrum – Die Streitpunkte – Zusammenfassung

2. Teil: Der Plancksche Entwurf von der Verwaltungsgemeinschaft

Gottlieb Planck – Der ideale Güterstand – Die Verwaltungsgemeinschaft. Grundzüge der gesetzlichen Regelung – Der Niederschlag von Plancks Zielen in den gesetzlichen Regelungen – Zusammenfassung

3. Teil: Die Streitpunkte bei der Wahl der Verwaltungsgemeinschaft

Das Verbreitungsgebiet – Die Berücksichtigung der Vergangenheit bei der Schaffung der güterrechtlichen Regelung des BGB – Die Eingriffsintensität bei der Einführung – Die Stellung der Frau – Die Rechte des Mannes am eingebrachten Gut – Der Arbeitserwerb der Frau als Vorbehaltsgut (§ 1367 BGB a.F.) – Zusammenfassung unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Verwaltungsgemeinschaft

4. Teil: Die Alternativen

Das römische Dotalrecht. Die Gütertrennung – Die allgemeine Gütergemeinschaft – Die Errungenschaftsgemeinschaft und die Fahrnisgemeinschaft. Die partiellen Gütergemeinschaften – Zusammenfassung

Schlussbemerkung

Anhang

Literaturverzeichnis

Personen- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Die neue Analyse des Planckschen Entwurfs durch Stierstorfer, die auch auf die Interessenbewertung und die Regelungstechnik eingeht, stellt einen hervorragenden Beitrag zur familienrechtlichen Kodifikationsgeschichte und zum Geschlechterdiskurs des ausgehenden 19. Jahrhunderts dar.« Werner Schubert, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 129/2012

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