Der sogenannte Justizverwaltungsakt
2011. 278 S.
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Beschreibung

§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die verwaltungsgerichtliche Generalklausel, bestimmt die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. Abweichend hiervon ordnet § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG an, daß die Rechtmäßigkeit der in dieser Vorschrift beschriebenen Maßnahmen, die seit jeher üblicherweise als Justizverwaltungsakte bezeichnet werden, nur in einem gesonderten, in den §§ 23ff. EGGVG näher ausgestalteten Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und damit außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft werden kann. Vom Gesetzgeber ursprünglich als Übergangsregelung gedacht, ist die förmliche Einrichtung dieses eigenen Rechtsweges längst ein anerkannter Bestandteil im Kanon der Gerichtszuständigkeiten.

Sebastian Conrad unternimmt eine umfassende Aufarbeitung der Grundlagen und der Systematik der §§ 23 ff. EGGVG. Ausgehend von dem Verhältnis des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG zur Rechtsfigur des Justizverwaltungsaktes, das überwiegend anhand der Normengeschichte beleuchtet wird, wird ein konsistenter Entwurf eines Verständnisses dieses Regelungskomplexes gezeichnet, der auf der Stellung der §§ 23ff. EGGVG im Gefüge der Prozeßordnungen aufbaut und sowohl dem Zweck der Einrichtung eines gesonderten Verfahrens in Justizverwaltungsangelegenheiten als auch den Vorgaben des Verfassungsrechts Rechnung trägt. Aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen werden einerseits Leitlinien für die Auslegung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG, des sogenannten Justizverwaltungsaktes, abgeleitet und andererseits Grundfragen für das Verständnis der Rechtsfolge des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG, das Prozeßrecht der §§ 23 ff. EGGVG, beantwortet.

Inhaltsübersicht

Erster Teil: Einleitung

Die §§ 23 ff. EGGVG als Untersuchungsgegenstand der Rechtswissenschaft – Themenstellung und Gang der Arbeit

Zweiter Teil: Allgemeine Grundlagen der §§ 23 ff. EGGVG

Das Verhältnis der §§ 23 ff. EGGVG zur Rechtsfigur des Justizverwaltungsaktes – Die Struktur der §§ 23 ff. EGGVG als Normen des Prozeßrechts – Die Bezüge der §§ 23 ff. EGGVG zum Verwaltungsverfahrensrecht – Zweckmäßigkeit und Rechtswegeeinheitlichkeit als Geltungsgrund der §§ 23 ff. EGGVG – Das Verhältnis der §§ 23 ff. EGGVG zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG – Der Lehrsatz der engen Auslegung von § 23 EGGVG – Zwischenbilanz

Dritter Teil: Der sogenannte Justizverwaltungsakt. Tatbestand und Rechtsfolge des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG

Der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG – Die Subsidiaritätsregelung des § 23 Abs. 3 EGGVG – Grundfragen des Prozeßrechts in Justizverwaltungssachen

Vierter Teil: Bewertung und Zusammenfassung

Bewertung der vorgefundenen Regelung – Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Conrad hat mit seiner Dissertation ein gelungenes Werk vorgelegt, das die bisher vorliegende Kommentarliteratur sinnvoll ergänzt.« Dr. Holger Schatz, in: NordÖR, 2/2013

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