Condictio sine datione

Zur Haftung aus ungerechtfertigter Bereicherung im klassischen römischen Recht und zur Entstehung des Bereicherungsrechts im BGB

2006. 244 S.
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ISBN 978-3-428-11974-5
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ISBN 978-3-428-51974-3
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Beschreibung

Die Arbeit ist ein Beitrag zu den Grundlagen der europäischen Privatrechtstradition. Sonja Heine behandelt in ihrem Hauptteil die Grundlage der außervertraglichen condictio, der Bereicherungsklage des römischen Rechts, die noch heute in zahlreichen europäischen Rechtsordnungen fortwirkt. Ein zweiter Teil befaßt sich mit der bereicherungsrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts.

Es gehört zu den Grundüberzeugungen der Romanistik, daß das römische Recht bis auf wenige Ausnahmen nur Leistungskondiktionen kannte. Die Autorin zeigt, daß diese Auffassung mit der Quellenlage nicht vereinbar ist. Die Digesten enthalten zwar nur wenige, bei näherem Hinsehen aber eindeutige Texte, in denen schon frühklassische Juristen ohne weiteres eine condictio gewähren, ohne daß eine Leistungsbeziehung zwischen den Beteiligten erkennbar wäre. Den Fällen ist gemeinsam, daß die Klage dann eingreift, wenn der Kondiktionsgegenstand grundlos an den Kondiktionsschuldner gelangt ist. Dieses in gleicher Weise auch den Leistungskondiktionen zugrunde liegende Prinzip haben schon die republikanischen Juristen dogmatisch erfaßt und abstrakt formuliert. Damit entspricht das Bereicherungsrecht unseres BGB weitgehend der klassischen Quellenlage. Es ist indessen erstaunlich weit von dem entfernt, was die romanistische und gemeinrechtliche Wissenschaft des späten 19. Jahrhunderts, die die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs maßgeblich bestimmte, für quellengemäß hielt. Die Hintergründe für die Abkehr von der vermeintlich historischen Rechtslage werden im zweiten Teil der Arbeit behandelt.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung: Gegenstand der Untersuchung - Forschungsstand - Aufbau der Untersuchung - Erster Teil: Condictio sine datione: 1. Abschnitt: Das vermeintliche Lesitungserfordernis: Cicero Pro Roscio Comoedo IV, 13 und V, 14 - Negotium contractum als Kondiktionsvoraussetzung? D 12.6.33 Iul 39 dig - Negotium contractum als Kondiktionsvoraussetzung? D 12.1.32 Cels 5 dig - Ergebnisse - 2. Abschnitt: Condictio ohne datio bei den klassischen Juristen: Condictio ohne datio beim Sklavenerwerb - Unberechtigte Fruchtziehung bei Papinian - Die condictio pretii bei Julian - Die Einordnung der condictio bei Julian/Pomponius - Ergebnisse - 3. Abschnitt: Das allgemeine Prinzip: D 12.5.6 Ulp 18 ad Sab - D 12.5.6: eine Sonderregel? - D 12.5.6: der palingenetische Kontext - Das allgemeine Prinzip und seine Anwendungsfälle - Zusammenfassung und Ausblick - Zweiter Teil: Das Bereicherungsrecht des BGB: Das Bereicherungsrecht der Redaktionsvorlage - Die Änderungen der Ersten Kommission - Die Reaktionen auf den Ersten Entwurf - Die Beschlüsse der Zweiten Kommission - Die Entstehung des § 816 BGB - Zusammenfassung - Anhang - Quellenverzeichnis - Literaturverzeichnis

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