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   Law  (75)
 

       
   
Rux, Johannes
Die pädagogische Freiheit des Lehrers.
Eine Untersuchung zur Reichweite und zu den Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat.
1 Tab.; 264 S.
 
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  Availability   In stock 
  Price   EUR 64,--  
  Year of publication   2002 
  ISBN   978-3-428-10895-4 
  Binding   Soft cover 
  Series    Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht  
  Volume   TSSV 66 
  Key words    Pädagogik /Recht
 Fachaufsicht
 Lehrer /Recht
 
  Subjects  
 National and Constitutional Law, Code of Constitutional Procedure
 Politics and Law, Constitutional Law
 
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  Table of contents   A. Einführung - B. Das Schulverhältnis als komplexes System von Rechtsbeziehungen: Die Schüler als zentraler Bezugspunkt des Schulwesens - Die Rechte der Eltern - Der Lehrer im Spannungsverhältnis zwischen Schülern, Eltern und Schulverwaltung - C. Das Außenverhältnis. Entscheidungsspielräume der Verwaltung und Rechtsschutz im Schulverhältnis: Entscheidungsspielräume der Verwaltung im Schulverhältnis - Der Rechtsschutz im Schulverhältnis - Zusammenfassung - D. Das Innenverhältnis - Die pädagogische Freiheit als Beschränkung der staatlichen Weisungs- und Aufsichtsrechte im Schulbereich: Die verfassungsrechtliche Verankerung der pädagogischen Freiheit - Pädagogische Eigenverantwortung und pädagogische Freiheit - Die Reichweite der pädagogischen Freiheit - Die pädagogische Freiheit im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess - Der Lehrer und die Konferenzen - Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Rechts auf pädagogische Freiheit - Zusammenfassung und Schluss - Anhang: Die einschlägigen Bestimmungen der Landesschulgesetze - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis 
  About the book   Johannes Rux zeigt am Beispiel der Rechtsstellung der Lehrer die Reichweite und Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob den Lehrern ein rechtlich geschützter Freiraum für ihre Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit zur Verfügung steht und wie weit dieser Freiraum gegebenenfalls reicht.

Im ersten Teil bestimmt der Autor den äußeren Rahmen der pädagogischen Freiheit: Auf der einen Seite sind die Lehrer aufgrund ihrer umfassenden Rechtsbindung unter keinen Umständen dazu berechtigt, in die Rechte der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen oder Dritter einzugreifen. Auf der anderen Seite gibt es aber gerade im Bereich des Bildungswesens eine Vielzahl von Entscheidungen, die aus einer bestimmten, nachträglich nicht rekonstruierbaren konkreten Situation heraus getroffen werden und die sich daher einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle entziehen.

Während es für den Schüler im Ergebnis gleichgültig ist, wer diese Entscheidungen im Innenverhältnis konkret zu verantworten hat, stellt sich für den Lehrer durchaus die Frage, ob er auch insofern stets an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden ist. Rux zeigt, daß die einfach-gesetzlichen Bestimmungen über die pädagogische Freiheit bzw. Eigenverantwortung der Lehrer nicht nur eine objektive Beschränkung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse begründen, sondern den Lehrern auch einen justitiablen Anspruch auf einen gewissen Freiraum für die Gestaltung ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit vermitteln. 

       
  Reviews   "Darf, muß nicht sogar die Regel 'Wess' Brot ich ess', dess' Lied ich sing'' auch für den zur Erziehung der heranwachsenden Bürger im Dienste des Staates tätigen Lehrer gelten? Das vielschichtige Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen und Forderungen der Pädagogen nach Freiräumen und den Notwendigkeiten rechtlicher und organisatorischer Bindungen im Interesse der zu Erziehenden tritt im Problemkreis der 'pädagogischen Freiheit' mit besonderer Deutlichkeit zutage. Diese Freiheit war bereits Gegenstand rechtswissenschaftlicher Untersuchungen, die sich allerdings überwiegend in der Erörterung eines pädagogische Spielräume sichernden Grundrechts erschöpften. Ein solches ist jedoch - dem schließt sich auch der Verfasser der von Günter Püttner betreuten Tübinger Dissertation an - im Ergebnis abzulehnen. Ein subjektives und damit justitiables Recht auf pädagogische Freiheit bejaht Rux gleichwohl. Hierzu breitet er die gesetzlichen Vorgaben für die erzieherische Tätigkeit in der Schule aus und bezieht nicht nur Rechtsprechung und einschlägiges Schrifttum in seine Darlegungen ein, sondern schlägt auch den Bogen zu rechtshistorischen, sozial- und erziehungswissenschaftlichen Fragestellungen. ... Die mit dem Promotionspreis der Eberhard-Karls-Universität Tübingen ausgezeichnete Arbeit besticht durch die dogmatische Fundierung der gewonnenen Ergebnisse, eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erkenntnisstand der schulrechtlichen Forschung, die Vielzahl der berücksichtigten Aspekte und durch ein waches Gespür für die Konflikte der 'Gemengelage' aus staatlichem Erziehungsauftrag, Elternrecht, Kindeswohl und Lehrerinteressen. Sie ist daher ein gleichermaßen für am Bildungsrecht interessierte Juristen wie für auf pädagogischem Sektor Tätige erhellender Beitrag auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Das Unbehagen gegenüber einem mit weitreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten bewehrten Lehrer; der in erster Linie aber doch dem Kindeswohl und den erzieherischen Leitlinien des Staates verpflichtet ist, vermag der Verfasser freilich nicht ganz auszuräumen. Das cui bono? seiner These eines subjektiven Rechts des Lehrers auf pädagogischen Freiraum hätte so gelegentlich deutlicher offengelegt werden können, zumal die zur Verhinderung von - allenfalls singulär drohender - Pädagogenwillkür vorgeschlagene Erhöhung der gesetzlichen Regelungsdichte (selbst durch bloß abstrakt-generelle, ausfüllungsbedürftige Vorgaben) zusammen mit der auch vom Verfasser anerkannten Bindung an die Ziele des staatlichen Erziehungsauftrags die neu gewonnene, rechtlich gesicherte pädagogische Freiheit wieder weitgehend zunichte machen könnte." Dr. Markus Thiel, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 16/03 
       
       

   
 
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