Home About the publisher News Contact Sitemap Terms & Conditions and cancellation policy Shopping basket  Deutsch  Deutsch

 
General Catalogue
Previews
New publications
Series
Reviews
 
Journals
 
eBooks
 
Search
 
Advanced Search

Newsletter

   
    General Catalogue
   Law  (11625)
   Basics  (1795)
   Philosophy of Law  (377)

       
 
 
Scholler, Heinrich
Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht.
121 S.
 
Add to shopping basket
Order review copy
     
  Availability   In stock 
  Price   EUR 42,--  
  Year of publication   2002 
  ISBN   978-3-428-10904-3 
  Binding   Soft cover 
  Series    Schriften zur Rechtstheorie  
  Volume   RT 210 
  Key words    Radbruch, Gustav
 Rechtsvergleichung
 Rechtsgeschichte
 
  Subjects  
 Comparative Law
 Legal and Constitutional History
 Philosophy of Law
 
  New search for other publications by    Scholler, Heinrich
 
  Table of contents   I. Allgemeines - II. Die Stellung der Rechtsvergleichung bei Radbruch - III. Die rechtsvergleichenden Arbeiten im Allgemeinen - IV. Radbruch und die Rechtsvergleichung im 19. Jahrhundert - V. Allgemeine Darstellung der rechtsvergleichenden Arbeiten - VI. Das englische Recht in der Sichtweise Radbruchs: Das Common Law - Die Equity - Das englische Gerichtsverfahren, insbesondere die Schwurgerichtsbarkeit - Habeas corpus und indictment - Radbruchs Beschäftigung mit John Austin - Rechtssicherheit im englischen Recht und in der englischen Rechtsphilosophie - VII. Rechtsvergleichung und das Internationale Recht - VIII. Juristisches Studium und Studienreform - IX. Zur Rechtskultur in den Zeitungsartikeln - X. Radbruchs Wendung zum überpositiven Recht - Literaturverzeichnis 
  About the book   Gustav Radbruch, der wohl größte deutsche Rechtsphilosoph der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, hat sich bahnbrechend mit den zentralen Fragen der Rechtsvergleichung beschäftigt, vor allem auch mit Blick auf das anglo-amerikanische Recht. Die irrige Meinung, dass Radbruch nicht sehr viel für die Rechtsvergleichung geleistet habe, mag dadurch verständlich sein, dass er in eine Zeit hinein geboren wurde, in welcher die Rechtsphilosophie durch nationale Rechtsvergleichung ersetzt wurde, mit dem Ziele, die Rechtsphilosophie in einer allgemeinen Rechtslehre aufgehen zu lassen.

Mit Emil Lask verband ihn das Bekenntnis zum Neukantianismus, der das Recht als soziale Tatsache vom Recht als Norm unterschied. Auch für Radbruch war das Recht "realer Kulturfaktor" und "sozialer Lebensvorgang". Er wandte sich mehr einer Modifikation des Sein-Sollen-Schemas zu, sodass das Sein eine "soziale" Komponente erhalten sollte.

Heinrich Scholler beschäftigt sich aber auch mit der wohl letzten großen Idee Radbruchs, die aus dem Konflikt mit dem Nationalsozialismus und dem Krieg entstanden ist: Der Lehre vom gesetzlichen Unrecht und vom überpositiven Recht. Sicher war hierfür auch seine rechtsvergleichende Beschäftigung mit der Idee der Equity im englischen Recht maßgebend.

Bei Anwendung seiner kultur-, sozial- und geistesgeschichtlichen Methode musste es bei aller Rechtsgeschichte oder Rechtsvergleichung darum gehen, neue Fragestellungen zum Ausgangspunkt zu machen, um auch zu neuen, möglichst endgültigen Ergebnissen zu kommen. Die Rechtsvergleichung ist daher für Radbruch ein Mitwirken "an dem erhabenen Problem der Selbsterkenntnis der Menschheit".

Dieses sich Erfüllen des Rechts als ein "An das Ende Kommen" erhält die Züge eines Aufhebens und Vollendens. Denn wenn auch Erfüllung im sozialen Recht enthalten ist, ist ja gerade deshalb das soziale Recht bei Radbruch immer zugleich identisch mit dem Menschlichen, der Würde des Menschen, dem Humanum. 

       
       
       
       

   
 
© 1998-2010 Duncker & Humblot GmbH. All rights reserved. Last update:  2010-Aug-23  Webmaster